Wohnkosten
Mietpreis-Bremse nur für erste Miete
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Die Mietpreis-Bremse gilt nur für die ursprünglich vereinbarte Miete. Haben die Mieter danach schon einmal eine Erhöhung akzeptiert, greift die Bremse nicht mehr (Az.: VIII ZR 300/21). Aber: Wurde zu Beginn eine Staffel-Miete vereinbart, gilt dafür sehr wohl die Mietpreis-Bremse, so der BGH.
Jeden Monat das Aktuellste zu den Themen Geld, Recht & Rente finden Sie auf 24 Extra-Seiten in Ihrem plus Magazin.