Auf einem pastellfarbenen Teller links ein Ei mit der Beschriftung Frohe Ostern, rechts kleine Zweige mit Weidenkätzchen. Im Mittelpunkt ein Hefeteiggebäck, das den Umrissen eines Osterhasen nachempfunden ist.

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Ein Häkel-Schal
für den Sommer

Eine ältere Frau mit kurzen blonden Haaren, Sonnenbrille und im Bikini bekommt von einem Mann den Rücken eingecremt. Beide sitzen.

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Aktuell

Bundesweiter Protest-Tag

Apotheker streiken

Am 14. Juni werden die meisten Apotheken in Deutschland geschlossen bleiben. Die Apothekerschaft hat diesen Tag zum Protesttag erklärt und will damit auf die „Lieferengpässe, Personalnot und eine seit Jahren bestehende Unterfinanzierung“ aufmerksam machen, so die Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Gabriele Regina Overwiening.

Die nötigste Versorgung wird am 14. Juni über die Notdienstapotheken aufrechterhalten. Welche Apotheke in Ihrer Nähe Not- oder Nachtdienst hat, können Sie hier über eine PLZ-Suche sehen.

Nebentätigkeit

Gleicher Stundenlohn für alle

Ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Mini-Jobber haben Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie Vollzweitkräfte, wenn sie die gleiche Tätigkeit ausüben und die gleiche Qualifikation haben.

Auch der höhere Planungsaufwand beim Einsatz von Mini-Jobbern rechtfertige keine Lohn-Abschläge, so die Richter (Az.: 5 SZR 108/22).

Sie spielen mit dem Gedanken, eine Mini-Job anzunehmen? Hier finden Sie viele Infos dazu.

Pflege-Bedürftigkeit

Was bleibt als Vermögen?

Wer pflegebedürftig wird, muss zuerst das gesamte Ver­mögen (Sachwerte wie Immobilien, aber auch Bares) aufbrauchen, bevor das Sozialamt einspringt. Erlaubt ist dann nur noch ein „Schon-Vermögen“. Dazu gehört:

  • Selbst genutztes Wohn-Eigentum (wenn man nicht dauerhaft stationär versorgt wird)
  • 10.000 Euro Bar-Vermögen
  • 10.000 Euro Bar-Vermögen für den Ehepartner
  • 500 Euro Bar-Vermögen für jede unterhaltsberechtigte Person
  • 8.700 Euro als Rücklage für Bestattung und Grabpflege.

Was Sie tun können, wenn die Heimkosten steigen, lesen Sie im aktuellen „Geld & Recht“ – das 24-Seiten-Extra finden Sie in jedem plus Magazin. Hier Infos zum Abo.

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