Markenlogo
Artikel-Coverbild
Geld & Recht

Musterbrief: Widerspruch gegen unberechtigte Rechnung

29.10.2025
JS
Jürgen Sinn
2 Minuten

Die Hektik der Adventszeit nutzen Betrüger, um mit falschen Rechnungen Geld zu erbeuten. Ist das der Fall, sollte man fix antworten.

Shutterstock.com

Betrug in der Vorweihnachtszeit erkennen

Natürlich kann es mal vorkommen, dass man eine Rechnung übersieht und eine Mahnung erhält. Doch gerade in der trubeligen Vorweihnachtszeit nutzen Betrüger die Gunst der Stunde und versenden, massenhaft falsche Rechnungen bzw. Mahnungen. Meist handelt es sich dabei um kleinere Beträge, in der Hoffnung, man zahlt die geforderten Beträge eilig, ohne genau den Inhalt der Rechnung zu prüfen.

Aber: Wer eine falsche Rechnung erhält, sollte diese nicht in den Müll werfen, sondern den Absender anschreiben (siehe Musterbrief unten folgend), um weitere Folgen zu vermeiden.

Warum der schriftliche Widerspruch so wichtig ist

Ein Anruf, dass die Rechnung falsch sei, reicht nicht. Nur der schriftliche Widerspruch sorgt dafür, dass die Rechnung auch juristisch als „bestritten“ gilt.

Die positive Folge: eine „bestrittene“ Rechnung kann nicht angemahnt werden, sodass keine Mahn- oder Vollstreckungskosten (z. B. durchs Inkasso-Büro) entstehen dürfen; eine „bestrittene“ Rechnung darf außerdem nicht für einen negativen Schufa-Eintrag benutzt werden.

Das muss in den Widerspruch

Wenn Sie widersprechen, mahnen Sie am besten auf die Rechnung an und fordern, dass Belege und eine Erklärung, wie ein Vertrag zustande gekommen sein soll, vorgelegt werden.

Widersprechen Sie des Weiteren vorsorglich dem angeblichen Vertrag, bzw. kündigen Sie diesen (falls man doch etwas vergessen hat).

Besteht der Eindruck, dass es sich um Betrug handelt, zögern Sie nicht und melden den Fall der Polizei.

Formulierungs-Tipp für den Widerspruch