Zusammenfassung
Verbraucherzentralen beobachten zunehmend Verzögerungen bei der Lieferung von im Internet bestellten Waren. Wichtig ist es dann, die Händler in Verzug zu setzen und eine Nachlieferung anzumahnen. Im Online-Handel wird das Zug-um-Zug-Prinzip oft umgangen, indem Zahlungen vor Erhalt der Ware erfolgen. Käufer sollten auf konkrete Liefertermine achten und bei Verzögerungen zügig handeln. Es gibt keine gesetzliche Lieferfrist, aber eine Erinnerung an die Lieferung ist angemessen, wenn die Frist um 50 % überschritten ist. Für Nachlieferungen sollte eine Frist von 14 Tagen gesetzt werden, verbunden mit der Drohung, bei weiterer Nicht-Lieferung vom Vertrag zurückzutreten und bereits gezahltes Geld innerhalb von drei Wochen zurückzufordern. Eine Mustermahnung zur Nachlieferung steht zum Download bereit.
Ärger mit Kaufverträgen aus dem Internet
Die Verbraucherzentralen stellen immer öfter fest, dass im Internet bestellte Dinge nur mit reichlich Verzögerung geliefert werden, wenn überhaupt. Umso wichtiger ist es dann, Händler in Verzug zu setzen und die Nachlieferung anzumahnen.
Beim Waren-Kauf gilt das sogenannte Zug-um-Zug-Prinzip, also Ware gegen Bezahlung. Dies wird im Internet of ausgehebelt, indem z.B. eine Kreditkarte hinterlegt werden muss, bevor bestellt werden kann. Und häufig werden Karte (oder Konto) belastet, bevor die Ware da ist.
Darauf sollten Sie achten
Wichtig ist, während des Bestellens darauf zu achten, ob konkrete Liefertermine genannt werden und zügig die Ware anzumahnen, falls diese stockt. Denn eine generelle gesetzliche Lieferfrist, innerhalb der Bestelltes eintreffen muss, gibt es nicht. Als angemessen gilt, an die Lieferung zu erinnern, wenn die ursprüngliche Lieferfrist um 50 % überschritten ist, bei 14 Tagen Lieferfrist also bspw. nach drei Wochen.
Für die Nachlieferung sollten Sie eine Frist setzen, um den Händler in Verzug zu bringen, z.B. 14 Tage. Und mit der Aufforderung zur Nachlieferung auch den Hinweis verbinden, dass bei einer weiteren Nicht-Lieferung vom Vertrag zurückgetreten wird - und das bereits gezahlte Geld zurückgefordert wird. Für diese Rückforderung eine dreiwöchige Frist setzen.

