Zusammenfassung
Das Kündigungsrecht bei Versicherungen ermöglicht es Versicherten, bei einer Beitragserhöhung ohne verbesserte Leistungen außerordentlich zu kündigen. Besonders zum Jahresende, wenn viele Versicherer ihre Rechnungen versenden und Beiträge für das kommende Jahr ansteigen können, ist dies relevant. Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen, da der Wettbewerb, insbesondere bei Online-Versicherern, hoch ist. Ein Musterbrief zur außerordentlichen Kündigung steht online zur Verfügung.
Kündigungsrecht bei Versicherungen
Viele Versicherer (nicht nur aus der KfZ-Branche) versenden gegen Jahresende ihre Rechnungen. Auch für das kommende Jahr können Beiträge wieder kräftig steigen. Was viele nicht wissen: wenn auf eine Beitrags-Erhöhung nicht auch bessere Leistungen folgen, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Ein Vergleich der Anbieter lohnt
Dieses Kündigungsrecht auch zu nutzen, kann sich lohnen: der Wettbewerb unter Anbietern ist hoch, v.a. im Bereich der Online-Versicherer. Helfen können hierbei Vergleichsportale wie Verivox oder Check24.
Bei einer Kündigung beim bisherigen Versicherer sind zwei Termine zu beachten:
- Gekündigt wird der bisherige Vertrag immer zum Zeitpunkt, zu dem die Beitrags-Erhöhung gelten soll. Meist ist das der 1. Januar des Folgejahres, wenn das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
- Das Sonderkündigungsrecht besitzt ein Ablaufdatum: Gekündigt werden muss spätestens vier Wochen nachdem das Schreiben des Versicherers mit der Beitrags-Erhöhung eingegangen ist.

