Rentner, die noch einmal umziehen möchten, sollten aufmerksam prüfen, ob und welche Folgen das haben könnte. Auch heute gibt es noch die „Rentengebiete Ost und West“.

Je nach Art des Umzuges verbessert oder verschlechtert das die Witwen- oder Früh-Rente. Denn die Rentengebiete Ost und West unterscheiden sich erheblich voneinander:

  • Die unterschiedlichen Entgeltpunkte (im Westen 28,14; im Osten nur 25,74) haben Auswirkungen auf Freibeträge und Hinzuverdienstgrenzen
  • Der Freibetrag bei der Berechnung der Hinterbliebenen-Rente ist im Westen um 60 Euro höher
  • Ähnliches gilt bei allen vorgezogenen Renten und einem zusätzlichen Einkommen
  • Wichtiger Unterschied: Bei der Hinterbliebenen-Rente ist der Wohnort maßgeblich, bei der Früh-Rente hingegen ist der Ort der Arbeitsstätte entscheidend

Die Folge: Durch einen Umzug von Ost nach West oder umgekehrt kann sich die Rente verändern. Sie kann sich bestenfalls erhöhen, aber auch gesenkt werden.