Auch wer schon in Rente ist, hat noch Anspruch auf diese Art der medizinischen Vorsorge. Lesen Sie mehr.

Viele Rentner glauben, sie hätten keinen Anspruch mehr auf diese Art der medizinischen Vorsorge, zumal 40 % der Anträge zuerst abgeschmettert werden. Doch niemand sollte sich abschrecken lassen, denn das Recht ist klar.

Hat jeder Rentner Anspruch auf eine medizinische Reha?

Die Lage ist klar: Ist die Gesundheit gefährdet, besteht Anspruch auf Reha. Wer schwer krank ist, zum Pflegefall zu werden droht oder als pflegender Angehöriger überlastet ist, kann nach § 40 SGB V „medizinische Rehabilitation“ beantragen.

Wie oft hat denn jeder einen Anspruch?

Alle 4 Jahre. Falls nötig, auch eher. Absatz 3, Satz 4 des § 40 sieht dies vor, wenn es „aus medizinischen Gründen dringend erforderlich“ ist.

Was ist entscheidend?

Nur der gesundheitliche Zustand. Deshalb nie einen Antrag ohne Attest stellen. Der Arzt muss begründen, dass nur eine Reha die Gesundheit bessern kann.

Wenn abgelehnt wird?

Die Krankenkassen müssen über Reha-Anträge innerhalb von drei Wochen entscheiden. Wird ein Antrag abgelehnt, hat man 30 Tage Zeit zum Widerspruch. Dazu:

  • Nicht voreilig widersprechen.
  • Exakt die Ablehnung der Kasse lesen.
  • Abgelehnt wird aus zwei Gründen: Formal: z. B. die letzte Reha liegt weniger als vier Jahre zurück; eine Frist wurde versäumt. Oder inhaltlich: z. B. ambulante Dinge sind nicht ausgeschöpft; „akutstationäre Behandlung“ (Krankenhaus) ist angebrachter. Sehr häufig wird eine Reha abgelehnt, weil die Kasse dadurch keine Besserung sieht.

Was sagt man dann?

Letzlich geht es darum, nachzuweisen, dass die Teilnahme am sozialen Leben so sehr beeinträchtigt ist, dass mit der Reha nicht gewartet werden könne. Im Detail:

  • Bei Verweis auf „Vier-Jahres-Regel“: Ein Arzt sollte mit neuem Attest die Dringlichkeit bestätigen.
  • Bei „ambulant genügt“: bestätigen lassen, dass alle ambulanten Therapien gemacht wurden bzw. dass es vor Ort keine gibt oder man sie wegen Krankheit nicht nutzen kann.
  • Bei Krankenhaus statt Reha: Hier sollte ein Arzt die „Reha-Fähigkeit“ attestieren.
  • Bei „Keine Verbesserung möglich“: „Rehabilitationsfähigkeit“ bestätigen lassen.

Es werden zwar 40 % der Reha-Anträge von Rentnern zuerst abgelehnt, aber wird widersprochen, werden 50 % genehmigt.