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Aufgrund der stark ansteigenden Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland und ganz Europa raten Bundesregierung, Mediziner und Behörden wie das Robert-Koch-Institut (RKI) dringend von nicht notwendigen oder gar touristischen Reisen ab.
Das RKI hat eine genaue Liste mit allen Ländern und Regionen veröffentlicht, die als Risikogebiet gelten und für die eine Quarantäne-Pflicht nach der Rückreise besteht. Die Liste wird ständig aktualisiert und an die Zahl der Neuinfektionen vor Ort angepasst.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes finden Sie außerdem Infos zu Reisewarnungen und aktuellen Bestimmungen für die Ein- und Ausreise in Länder weltweit.
Testpflicht für alle Urlaubs-Heimkehrer
(Stand: 24. März 2021)
Um die Ausbreitung der Corona-Virus-Mutationen zu verlangsamen, haben Ministerpräsidenten-Konferenz und Bundesregierung am 22. März 2021 eine generelle Testpflicht für Reise-Rückkehrer beschlossen, auch wenn diese aus Nicht-Risikogebieten kommen. Urlauber sollen sich vor dem Rückflug testen lassen, das gilt als Voraussetzung für die Einreie nach Deutschland.
Hochrisikogebiete, verschärfte Testpflicht
(Stand: 24. März 2021)
Wegen besonders hoher Infektionszahlen bzw. einem Inzidenzwert über 200 hat die Bundesregierung erstmals Länder als Hochrisikogebiete eingestuft und verschärften Einreiseregeln verhängt. Wie das Robert Koch-Institut mitteilte, gehören dazu unter anderem Ägypten, Bulgarien, Schweden oder Polen.
Auch werden jetzt Länder zu „Virusvarianten-Gebiete“ erklärt, etwa Österreich, Tschechien, Südafrika und Brasilien.
Die Bundesregierung hat ein Beförderungsverbot für Einreisende aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten verhängt. Die Verordnung gilt aktuell bis zum 31. März 2021, 24 Uhr.
Rückkehrer aus „normalen“ Risikogebieten müssen sich spätestens 48 Stunden nach Einreise in Deutschland auf Corona testen lassen. Dadurch kann die obligatorische 10-Tage-Quarantäne, die für Einreisende aus Riskogebieten gilt, auf fünf Tage verkürzt werden. Mehr Infos dazu auf der Seite des Bundesinnenministeriums.
Unter der Telefonnummer 116 117 oder unter www.116117.de erfahren Sie, wo Sie in Wohnort-Nähe einen Test machen können.
Neu seit Anfang November 2020
Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen ab sofort die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Dadurch erfolgt eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt und Sie erhalten ein PDF als Bestätigung.
Keine Einreiseanmeldung durchführen müssen
- Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten,
- Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
- Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
- Personen, die beruflich bedingt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren.
Jetzt für den Sommer planen?
Wer jetzt allerdings mit dem Gedanken spielt, den Sommerurlaub zu buchen, der sollte achtgeben: Wer derzeit Ferien in einer Region bucht, die aktuell ein Corona-Risikogebiet ist, kann nicht kostenfrei stornieren, wenn im Sommer in dieser Region immer noch das Virus wütet, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wer jetzt buche, nehme bewusst ein Risiko in Kauf, so Reise-Juristen. Anders sieht es aus, wenn man jetzt für eine Region bucht, die kein Risikogebiet ist. Wird im nächsten Sommer doch vor Reisen dorthin gewarnt, besteht Anspruch auf kostenloses Stornieren.
Auf der zweiten Seite lesen Sie, was jetzt bei der Urlaubsplanung möglich ist und welche Kosten eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt und welche nicht.