Lehnt die Versicherung den Antrag auf Berufsunfähigkeits-Rente ab, müssen Sie clever vorgehen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.
Berufsunfähigkeit – Bei Absage Widerspruch einlegen
Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat, schwerer krank wird und nicht mehr arbeiten kann, beantragt irgendwann die BU-Rente der Versicherung. Doch: Wahrscheinlich wird man zuerst einmal abgewiesen – das ist zumindest die Regel.
Geschieht dies, dann sofort Widerspruch einlegen (z.B. mit unserem Musterbrief, s.u.). Im Widerspruch nur medizinische Argumente für die dauerhafte Berufsunfähigkeit anführen (nicht auf Kulanz oder jahrelange Beiträge verweisen). Dabei genau auf Gründe der Ablehnung des Versicherers eingehen. Unbedingt alle Auswirkungen der Krankheit bzw. des Unfalls anmerken. Hilfreich sind dann neue Gutachten eines Arztes.
Am besten auch alle bisherigen Atteste und Gutachten noch mal einreichen, auch wenn sie der Versicherung schon vorliegen, damit die gesamte Krankengeschichte sichtbar wird. Punkte hervorheben, die entscheidend sind.
Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird, überlegen, ob eine Klage sinnvoll ist. Wenn keine Rechtsschutzversicherung den Anwalt zahlt, den Fall dem Ombudsmann für das Versicherungswesen vorlegen.
Musterbrief – „Widerspruch gegen die Ablehnung der Berufsunfähigkeit“