Ob durch Krankheit oder Unfall: Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, macht es Sinn, rechtzeitig einen Betreuer zu bestimmen.

So gehen Sie bei der Betreuungsverfügung vor

  • Als Betreuer am besten eine Person benennen, die deutlich jünger ist und vor Ort wohnt. Das Gericht muss sich an den Wünschen aus der Betreuungsverfügung orientieren.
  • Wichtig: Personen benennen, die auch vor einem Gericht als geeignet und vertrauenswürdig erscheinen.
  • Mit der Betreuungsverfügung, die sich an der Vorlage des Bundesministeriums für Justiz orientiert, ist es auch möglich, jemanden zu nennen, den man auf keinen Fall als Betreuer haben möchte. In der Betreuungsverfügung können Sie zudem auf weitere Details hinzuweisen, wie etwa auf eine Patientenverfügung oder ein bestimmtes Heim.
  • Bewahren Sie die Verfügung an einem Ort auf, wo sie bei Bedarf leicht gefunden wird. Vertraute Personen darüber informieren, damit die Verfügung rechtzeitig dem Betreuungsgericht übergeben werden kann. Es ist auch möglich die Verfügung wie ein Testament beim zentralen Vorsorge-Register zu hinterlegen.

Formular für die Betreuungsverfügung herunterladen

Weitere Vollmachten wie die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht können Sie hier herunterladen.