Stirbt ein Angehöriger, müssen Hinterbliebene viele Formalien erledigen. Dazu gehört auch das Kündigen einiger Verträgen. Alle Infos und ein Musterbrief.

Jürgen Sinn

Generell sind Erben verpflichtet, alle Formalien zu erledigen, die nach dem Tod eines Angehörigen notwendig sind. Dazu gehört auch, Dritte zu informieren. Dies sollten Hinterbliebene nicht lange vor sich herschieben, zumal Verträge und Gesetze enge Fristen dafür setzen. Und: Wird nicht rechtzeitig informiert, können zusätzliche Kosten entstehen.

Versicherung, Bank, Rentenkasse

Aber: Nicht alle Verträge müssen auch formal gekündigt werden; viele Dinge enden automatisch mit dem Tod. Dazu gehören beispielsweise alle Mitgliedschaften in Vereinen, aber auch bei der Krankenkasse oder eine Unfall-Versicherung. Trotzdem empfiehlt sich der Musterbrief unten zur Information.
Automatisch endet auch eine private Haftpflicht-Police. Aber: Zahlt ein bisher mitversicherter Ehepartner die Police weiter, geht der Vertrag über – und muss umgeschrieben werden.
Wichtig: Bei manchen Verträgen sind für die Kündigung spezielle Formulare nötig, dies gilt für Bank-Konten genauso wie für GEZ.

Informiert werden muss die Rentenkasse. Dem Musterbrief beigelegt werden sollte eine Kopie der Sterbeurkunde. Der überlebende Ehepartner erhält dann drei Monate die Rente des Verstorbenen. Unverzüglich informiert werden muss eine private Rentenversicherung, die dann sofort endet (Ausnahme: Es wurde eine Renten-Garantiezeit für Angehörige vereinbart).

Der Mietvertrag

Wohnte ein Verstorbener zur Miete, können Erben den Mietvertrag übernehmen – oder kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es aber nur innerhalb eines Monats nach dem Tod mit einer Frist von drei Monaten. Wird nicht innerhalb eines Monats gekündigt, gelten die gesetzlichen Kündigungsregeln.

Verträge wie Abonnements, Telefon, Internet, aber auch Fitnessstudio-Mitgliedschaften enden nicht automatisch mit dem Tod. Hier gehen die Verträge auf Erben über und müssen daher gekündigt werden.

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