Wer einen Urlaub bucht, sollte auch eine Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchkosten-Versicherung abschließen. Im Schadensfall kommt es dann auf viele Details an.

Grundsätzlich werden Kosten nur übernommen, wenn eine unerwartete, schwere Krankheit auftritt, also beispielsweise ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein Knochenbruch oder eine plötzliche Krebs-Diagnose. Bei bekannten chronischen Krankheiten nehmen Versicherer zwar den Vertrag an und buchen den Beitrag ab, weigern sich aber später oft, Stornokosten bei plötzlicher Verschlimmerung zu bezahlen.

Muss eine Reise storniert werden, bitten Sie zuerst Ihren Arzt um ein Attest, aus dem die Diagnose hervorgeht, die voraussichtliche Dauer und, dass die geplante Reise nicht angetreten werden kann. Achtung: Bei psychischen Krankheiten verlangen viele Versicherer eine Bescheinigung vom Facharzt.

Stornieren Sie dann die Reise sofort beim Veranstalter und teilen Sie dies auch dem Reise-Versicherer mit.

Hier den enstprechenden Musterbrief herunterladen.

Den Versicherer sollten Sie auch dann zügig informieren, wenn noch keine Storno-Rechnung des Veranstalters vorliegt (dann unseren Musterbrief leicht abändern). Oft erhält man erst nach Tagen eine Storno-Rechnung; dann diese dem Versicherer nachreichen.

Jeden Monat die neuesten Infos

Im plus Magazin finden Sie monatliche das 24-Seiten-Extra Geld & Recht mit den neuesten Infos, Tipps, Urteilen und Beispielrechnungen zu Geld, Recht, Rente, Versicherung und Verbraucherschutz. Dazu immer ein aktueller Musterbrief.

Das plus Magazin ist jeden Monat neu im Handel oder hier online erhältich.

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert