Nach einem Autounfall sollte sofort die eigene Versicherung benachrichtigt werden. Hier unser kostenloser Musterbrief.

Jürgen Sinn

Selbst wenn es nur Blechschäden gab und man keine Schuld hat – nach einem Autounfall sollten Sie sofort die eigene Versicherung benachrichtigen.

Nirgendwo sind die Regeln so streng wie bei den Kfz-Versicherern. Das heißt, wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte möglichst noch am selben Tag die eigene Versicherung informieren – unabhängig davon, ob die Versicherung etwas regulieren muss, weil man (anteilige) Schuld am Unfall hat. Die meisten Versicherer stellen dazu im Internet Online-Schadensprotokolle bereit.

Den Ablauf richtig schildern

Weil es bei Kfz-Schäden häufig um größere Schadensansprüche geht, verlangen Versicherer eine sehr genaue Schilderung des Unfallgeschehens, am besten mit Fotos, Zeichnungen und Zeugen-Aussagen. Falls die Polizei gerufen wurde, geben Sie auch den Unfallbericht an die Versicherung. Bleiben Sie unbedingt sehr genau bei der Wahrheit und stellen Sie keine Vermutungen an.

Musterbrief für die Unfall-Meldung

Hier die Vorlage für das Schreiben an die Versicherung herunterladen.

Oft kommt es nach einem Unfall zum Streit, weil die Versicherung des Unfallverursachers dem unschuldigen Fahrer eine „verletzte Schadensminderungspflicht“ vorhält. Demnach wurde nicht alles unternommen, um Schäden so gering wie möglich zu halten. Deshalb unbedingt, auch wenn man im Recht ist, nicht voreilig das Auto reparieren lassen oder einen Mietwagen buchen.

Auch die gegnerische Versicherung informieren

Sinnvoll ist auch eine Meldung an die gegnerische Versicherung (einen entsprechenden Musterbrief finden Sie hier). Wissen Unfallgegner die Gesellschaft nicht, können sie sich an den Zentralruf der Auto-Versicherer (Tel. 0800 250 26 00) wenden.

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