Dashcams, kleine Kameras an der Windschutzscheibe eines Autos, werden immer beliebter. Durch sie soll ein möglicher Unfall-Hergang besser geklärt werden. Jetzt gibt es für die Nutzung sogar günstigere KFZ-Versicherungsbeiträge.
Die Gesellschaft „Die Bayerische“ ist die erste deutsche Versicherung, die den Einsatz einer Dashcam bei Ihren Versicherten finanziell fördert. Sie gibt aktuell 15 Prozent Rabatt auf den Haftpflicht-Jahresbeitrag (Teilkasko und Vollkasko), wenn im Auto eine Dashcam installiert ist. Kunden, die noch keine Kamera besitzen, sparen außerdem 5 Prozent beim Kauf eines bestimmten Gerätes.
Als Beweismittel vor Gericht zugelassen
Der Bundesgerichtshof hatte 2018 entschieden, dass bei der Klärung von Unfallhergängen die Aufnahmen von Dashcams grundsätzlich als Beweismittel zugelassen sind (Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17). Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der deutschen Datenschutzrichtlinien.
Der ADAC rät deswegen, nur solche Geräte zu kaufen, die das Geschehen auf der Straße nicht dauerhaft abspeichern. So sollte die Aufnahme immer in bestimmten Intervallen (maximal alle 30 Sekunden) überschrieben werden. Gespeichert wird das Geschehen nur, wenn ein spezieller Sensor scharfes Bremsen und starkes Beschleunigen (etwa durch einen Aufprall) erkennt. Dann sichert die Dashcam die aufgezeichneten Sekunden vor und nach dem Ereignis.
Auch die Polizei befürwortet den Einsatz von Dashcams, weil so eine objektive Beweislage sichergestellt ist. Was jedoch nicht als Beweis verwendet wird: Wenn Außenstehende mit einer Dashcam wahllos den Verkehr filmen, um dann Verstöße anzuzeigen.
So finden Sie ein gutes Gerät
Die Zeitschrift CHIP hat Dashcam-Modelle aller Preisklassen getestet – hier finden Sie die Ergebnisse auf www.chip.de.