Gut drei Millionen Mal kracht es jedes Jahr auf den Straßen. Mit unserem Musterbrief melden Sie Ihren Schaden schnell der gegnerischen Versicherung.
Parkplatz-Rempler, Vorfahrt genommen, Aufgefahren – die meisten Auto-Unfälle in Deutschland passieren bei geringer Geschwindigkeit und verursachen in der Regel nur Blechschäden. Ein Hinzuziehen der Polizei ist oft nicht nötig, wenn die Schuldfrage klar ist.
Erste Schritte: Schadensnummer und Kostenvoranschlag
Wer einen Schaden hat, sollte deshalb umgehend die gegnerische Versicherung informieren – zuerst nur per Telefon, um eine Schadensnummer zu erhalten; das geht auch, wenn der Unfallgegner seine Versicherung noch nicht informiert hat. Anschließend lassen Sie von der eigenen Werkstatt einen Kosten-Voranschlag für das Beseitigen der Schäden machen.
Anschließend alle Unterlagen (hier zum Musterbrief) an die gegnerische Versicherung senden (das geht auch per Mail) und um Kosten-Übernahme bitten. Auf keinen Fall vorschnell die Reparatur in Auftrag geben, falls die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken möchte. Je detaillierter der Unfall-Hergang geschildert wird und je vollständiger die beigelegten Unterlagen (Fotos der beschädigten Fahrzeuge, Fotos vom Unfallort, Unfallskizze, Kosten-Voranschlag inkl.
Zur Not anmahnen
Dauert die Erklärung der Kosten-Übernahme bzw. anschließend das Begleichen der Rechnung länger als 4 Wochen, einmal anmahnen. Reagiert die Versicherung nicht, dann einen Anwalt hinzuziehen – viele Versicherer verzögern die Begleichung in der Hoffnung, dass Unfallgeschädigte entnervt aufgeben. Das bestätigt auch die zuständige Ombudsstelle.
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Neuer Musterbrief: Pflege-Antrag stellen
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