Weil ein Trauerfall immer plötzlich kommt – diese Liste hilft dabei, den Überblick zu behalten:
Unmittelbar nach dem Tod
- Arzt verständigen (Totenschein)
- Verfügungen zusammensuchen (Testament etc.)
- Engste Angehörige benachrichtigen, weiteres Vorgehen abstimmen (Beerdigung, Trauerfeier)
- Bestatter verständigen, Auftrag absprechen
Bis zur Beisetzung
- Sterbeurkunde auf Standesamt mit Totenschein beantragen. Mitzubringen sind: Personalausweis/Reisepass des Toten, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil (falls geschieden), Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
- Mit Friedhofsverwaltung Bestattung und Grabstätte abstimmen
- Trauerfeier planen
- Testament bzw. Erbschein beantragen
- Bank, Versicherung, Kranken- und Rentenkasse sowie evtl. Arbeitgeber informieren
Nach der Beisetzung
- Dankschreiben verfassen
- Bank: Bank- und Kreditkarten sperren, Girokonto klären (ggf. umschreiben), Daueraufträge stoppen
- Versicherungen prüfen
- Bauspar-Verträge stoppen/übertragen
- Leasing- und weitere Verträge kündigen (Abos, Rundfunk-Gebühren, Vereinsmitgliedschaften, Internet, Telefon, Gas, Wasser, Strom, usw.)
- Hinterbliebenen-Rente beantragen
- Wegen möglicher Erbstücke (Schmuck, Möbel, Kunst) mit den Erben abstimmen
Was ist wann zu tun?
Todes-Tag
- Bei Tod zu Hause: Arzt rufen. Nach Leichenschau wird Totenschein ausgestellt.
- Bei Tod in Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz: Totenschein wird automatisch ausgestellt
Tag 2 (innerhalb von 24 – 36 Stunden)
- Überführung durch Bestatter
Tag 3 / 4 (innerhalb von 72 Stunden)
- Auf Standesamt Sterbeurkunde ausstellen lassen
- Todesfall bei Lebens-/Risikolebens-/Unfallversicherung melden
- Todesfall bei Arbeitgeber bzw. Rentenkasse
4 Wochen
- Änderung Lohnsteuerklasse (Klasse 3)
- Vorschuss auf Witwenrente beantragen
Innerhalb von 2 Monaten
- private Krankenversicherung kündigen (oder übernehmen)
- Hausratversicherung kündigen (oder übernehmen)
Innerhalb von 3 Monaten
- Hinterbliebenen-Rente beantragen
Bis 31.7. des Folgejahres
- Einkommensteuererklärung für Todesjahr: Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung; Zusammenveranlagung gilt für Todesjahr und das folgende Jahr
In unserem Sonderheft „Geld & Recht“ der Ausgabe 9/20 finden Sie zum Heraustrennen die vollständige Liste inklusive ausführlichem Bericht. Das Heft können Sie hier online nachbestellen.