Wenn die Gemeinde marode Straßen saniert, müssen Anwohner sich an den Kosten beteiligen. Doch Vorsicht: Viele Bescheide sind falsch und können angefochten werden.
Böse Überraschung: Ihre Straße wird von der Gemeinde erneuert und Sie als Anwohner sollen sich an den Kosten beteiligen und tief in die Tasche greifen. Jetzt sollten Sie prüfen, ob die Ansprüche, die die Gemeinde an Sie stellt, überhaupt gerechtfertigt sind.
Und das sollten Sie dabei beachten
1. Generell gilt: In 13 Bundesländern (Ausnahmen: Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg) können Gemeinden die Anwohner an den Kosten für den Ausbau von Straßen beteiligen.
2. Ungeprüft sollte man den Betrag auf keinen Fall zahlen. Fast jeder Bescheid enthält nämlich Fehler, schätzt der Verein „STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland“. Deshalb: Innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegen, sonst wird der Bescheid rechtsgültig. Eine Begründung kann man nachreichen. Gleichzeitig Akteneinsicht verlangen.
3. Die häufigsten Fehler in den Bescheiden:
- Gemeinde verlangt Geld für Arbeiten, die notwendig wurden, weil die Straße nie ordentlich instand gehalten wurde. Kassiert werden darf nur fürs Erneuern und Verbessern.
- Es werden falsche Umlageschlüssel verwendet. Bei Anliegerstraßen dürfen 75 %, bei Hauptverkehrsstraßen 25 bis 60 % der Kosten umgelegt werden.
4. Gewährt die Behörde keinen Aufschub müssen Sie trotz Widerspruch erst einmal zahlen, sonst drohen Strafen.
Den Musterbrief zum Widerspruch gegen die hohen Gebühren finden Sie hier.