So viele Rentner wie noch nie haben einen Mini-Job. Seit Anfang des Jahres dürfen sie sogar unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese Bedingungen gelten.
Zum 31. Dezember 2022 waren bei der Minijob-Zentrale insgesamt 6.828.755 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet – im gewerblichen Bereich oder in Privathaushalten. Das sind 300.000 Personen mehr als im Jahr davor, knapp 17 % aller Mini-Jobber sind über 65 Jahre alt (Q: 4. Quartalsbericht 2022 der Minijob-Zentrale). Gut zu wissen: Seit 1. Januar 2023 können alle Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Die Renten werden nicht mehr gekürzt.
Die 4 wichtigsten Fakten zum Mini-Job
1) Erlaubnis
Jeder Rentner, egal ob mit vorgezogener, normaler oder Hinterbliebenen-Rente darf einen Mini-Job annehmen. Die Rentenkasse muss nicht informiert werden.
2) Mehr Beiträge, höhere Rente
Wer bereits in Rente ist und einen Mini-Job hat bzw. annimmt, sollte sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das heißt, man lässt sich vom Mini-Job 3,7 % abziehen. Zusammen aber mit den 15 %, die der Arbeitgeber ohnehin bezahlen muss, entstehen volle Rentenbeiträge und damit – das ist für Rentner neu! – Entgeltpunkte. Jedes Jahr zum Januar wird dann die Rente neu berechnet und erhöht. Ein Jahr Mini-Job erhöht die Rente im im Jahr darauf zusätzlich um gut 4,40 Euro pro Monat.
3) Extra-Zuschlag
Renten-Beiträge, die man als Rentner (im Mini-Job) erwirbt, werden zusätzlich höher gewertet. Wer übers normale Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, erhält für jeden Monat über dieser Altersgrenze nochmals einen Zuschlag von 0,5 %. Das heißt: Wer beispielsweise mit 72 einen Mini-Job hat, erhält die Ansprüche um 36 % höher gewertet (72 Monate x 0,5 %). Diese Höher-Wertungen kämen später auch Hinterbliebenen zugute.
4) Gleiche Rente
Mini-Jobber müssen bei Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mindestlohn usw. genauso behandelt werden wie andere Arbeitnehmer des Betriebs.