So viele Rentner wie noch nie haben einen Mini-Job. Und ab Herbst dürfen sie sogar noch mehr dazuverdienen. Diese Bedingungen gelten.
Im März 2022 etwas mehr eine Million Rentner über 65 haben in einem Mini-Job beschäftigt – im gewerblichen Bereich oder in Privathaushalten. Das sind über 8 % mehr als im Jahr davor, rund 16 % aller Mini-Jobber über 65 Jahre alt (Q: Minijob-Zentrale). Aktuell dürfen Mini-Jobber 450 Euro pro Monat verdienen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Ab den Oktober 2022 sind es sogar 520 Euro.
Die 4 wichtigsten Fakten zum Mini-Job
1) Erlaubnis
Jeder Rentner, egal ob mit vorgezogener, normaler oder Hinterbliebenen-Rente darf einen Mini-Job annehmen. Die Rentenkasse muss nicht informiert werden.
2) Mehr Beiträge, höhere Rente
Wer bereits in Rente ist und einen Mini-Job hat bzw. annimmt, sollte sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das heißt, man lässt sich vom Mini-Job 3,7 % abziehen. Zusammen aber mit den 15 %, die der Arbeitgeber ohnehin bezahlen muss, entstehen volle Rentenbeiträge und damit – das ist für Rentner neu! – Entgeltpunkte. Jedes Jahr zum Januar wird dann die Rente neu berechnet und erhöht. Ein Jahr Mini-Job erhöht die Rente im im Jahr darauf zusätzlich um gut 4,40 Euro pro Monat.
3) Extra-Zuschlag
Renten-Beiträge, die man als Rentner (im Mini-Job) erwirbt, werden zusätzlich höher gewertet. Wer übers normale Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, erhält für jeden Monat über dieser Altersgrenze nochmals einen Zuschlag von 0,5 %. Das heißt: Wer beispielsweise mit 72 einen Mini-Job hat, erhält die Ansprüche um 36 % höher gewertet (72 Monate x 0,5 %). Diese Höher-Wertungen kämen später auch Hinterbliebenen zugute.
4) Gleiche Rente
Mini-Jobber müssen bei Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mindestlohn usw. genauso behandelt werden wie andere Arbeitnehmer des Betriebs.