Wer als Rentner selbst mit einer Solaranlage auf dem Dach Strom erzeugt, läuft Gefahr, dass die Rente gekürzt wird. plus zeigt, wie man sich schützen kann.

Viele Rentner erzeugen umweltfreundlichen Strom – und ahnen nicht, dass die Rentenkasse womöglich Tausende Euro zurückfordern kann. Und zwar auch noch rückwirkend!

„Denn die Einnahmen aus einer Photovoltaik-Anlage gelten als Zuverdienst, da das Steuerrecht die Gewinne der Einspeisevergütung in der Regel als Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb wertet“, sagt Markus Deutsch, Steuerberater aus Berlin.

Erhebliche Auswirkungen auf die Rente

Was sich nach steuerbürokratischem Klein-Klein anhört, hat erhebliche Folgen auf die Rente. Denn: Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und aus Land- und Forstwirtschaft müssen der Rentenversicherung gemeldet werden“, warnen Rentenberater, „und schmälern ab einer bestimmten Höhe die Frührenten und die Rente wegen Erwerbsminderung“.

Das Gefährliche für Rentner, die noch keine 65 sind: Prüft oder erfährt die Rentenkasse von den Einnahmen aus der Solaranlage, dann wird nachträglich ein Teil der Rente zurückgefordert, das kann schnell in die Tausende gehen.