Monatelang hat man sich gefreut, und dann zerstört eine plötzliche Krankheit die Urlaubspläne. Für das Stornieren der Reise gelten dann strenge Regeln.
Generell gilt: Wer eine Reise storniert, muss mit Stornokosten rechnen, egal ob Pauschalreise, Flug, Bahn-Fahrkarte oder Ferienunterkunft. Das gilt auch im Krankheitsfall.
Das müssen Sie beachten
- Wirklich kostenlos storniert werden kann nur, wenn es für das Urlaubsland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt.
- Die Höhe der Stornokosten hängt vom Zeitpunkt ab: je kurzfristiger vor dem Reisestart, desto höher.
- Jeder Reise-Anbieter kann aber die Höhe der Storno-Gebühren selbst festlegen.
- Begründet werden muss eine Stornierung nicht. Es ist sinnvoll das ärztliche Attest vorzulegen, um eine günstige Kulanz-Regel zu erhalten.
- Ein Attest verlangt auch eine Reise-Rücktrittsversicherung, um die Stornokosten zu übernehmen. Bedingung ist, dass die Krankheit schwer und unvorhersehbar ist. Chronisch Kranke haben deshalb selten eine Chance auf Erstattung. Die Police übernimmt die Kosten auch, wenn man nicht selbst, sondern der Partner plötzlich erkrankt ist.
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