Vielen Menschen droht die Altersarmut, obwohl sie immer gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hier springt seit 2021 die Grundrente ein. Das sind die Bedingungen.
Seit Beginn des Jahres 2021 gibt es in Deutschland eine neue Grundversorgung, die vor allem Geringverdiener vor der Altersarmut bewahren soll. Die Deutsche Rentenversicherung hat inzwischen alle Bescheide überprüf, Ergebnis: 1,1 Million Rentner werden Grundrente erhalten. Im Schnitt sind das Euro mehr im Monat, die rückwirkend ab 1. Januar 2021 gewährt werden.
Wer bekommt Grundrente?
Menschen, die im Laufe Ihres Lebens auf mindestens 33 Beitragsjahre kommen (für 33 oder 34 Beitragsjahre wird ein geringerer Rentenzuschlag gezahlt) und dabei mindestens 30 % des Durchschnittseinkommens verdient haben. Für diese 33 Jahre zählen Arbeit in Voll- oder Teilzeit, Kindererziehung und Pflege. Für die Berechnung der Grundrente wird nun der Rentenanspruch verdoppelt, allerdings auf maximal 80 % der durchschnittlichen Leistungen und für höchstens 35 Erwerbsjahre.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Eine Bedürftigkeitsprüfung gibt es nicht. Allerdings wird auf das Einkommen (neben der eigentliche Rente etwa Leistungen aus einer privaten Altersvorsorge oder Mieteinnahmen) geschaut, Finanzamt und Rentenversicherung soll dafür automatisiert Daten austauschen.
Alleinstehende erhalten Grundrente, wenn ihr Einkommen (also Rente, Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Zinsen, etc.) monatlich unter 1.250 Euro liegt, Paare dürfen gemeinsam im Monat bis zu 1.950 Euro verdienen, um Grundrente zu bekommen. Alle Einnahmen, die knapp darüber liegen, werden mit 60 % auf die Grundrente angerechnet, Einkommen über 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) werden vollständig abgezogen.
Das Beispiel
Eine Friseurin, die 40 Jahre voll gearbeitet und dabei nur 40 % des Durchschnittslohns verdient hat, erhöht ihren Rentenanspruch von bisher 529 Euro auf 934 Euro, da sie zusätzliche eine Grundrente von 405 Euro erhält.
Quelle: tagesschau.de
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein, ein Antrag muss nicht gestellt werden, die Prüfung auf Anspruch erfolgt automatisch. Ausgezahlt wird die Grundrente von der Rentenversicherung.
Vorsicht bei Direktversicherungen
Wird Geld in eine Betriebsrente gesteckt, sinkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Damit aber Arbeitsjahre für den Grundrenten-Zuschlag gelten, muss wenigstens 30 % des Durchschnittsgehalts verdient werden – also zurzeit mindestens 972,53 Euro/Monat. Unter diese Grenze sollte das Brutto-Gehalt auch mit Entgelt-Umwandlung nicht sinken. Sonst erhält man zwar irgendwann eine Betriebsrente, doch der Grundrenten-Zuschlag (bis 85 %) wäre lukrativer.