Betriebsrenten werden oft nicht erhöht, obwohl der Rententräger dies prüfen muss. Mit unserem Musterbrief fordern Sie die Firma dazu auf.
Jürgen Sinn
Juristisch sind Erhöhungen der Betriebsrente heikel. Denn es gibt für Arbeitgeber (bzw. den Träger der Betriebsrente) keine Pflicht zur Erhöhung, sondern nur eine Pflicht zu prüfen, ob eine Erhöhung möglich ist. Und diese Pflicht zur Prüfung besteht auch nur alle drei Jahre. Verständlich, dass viele Arbeitgeber dies lax sehen.
Sofern Arbeitgeber die Betriebsrente nicht von sich aus prüfen oder automatisch jährlich erhöhen, sollte der ehemalige Arbeitgeber alle drei Jahre schriftlich aufgefordert werden, die Betriebsrenten zu überprüfen. Maßstab dafür ist die Inflationsrate seit der letzten Erhöhung bzw. die Entwicklung der Nettolöhne im Betrieb während dieser Zeit.
Dieser kostenlose Musterbrief dient Ihnen als Vorlage für das Schreiben.
Lehnen Arbeitgeber eine Erhöhung mit dem Verweis auf die schwierige wirtschaftliche Lage ab, nicht nachgeben, sondern Belege einfordern. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass eine Erhöhung den Betrieb wirtschaftlich überfordern würde, notfalls vor einem Arbeitsgericht. Genau das wollen aber viele Firmen vermeiden, weil damit die Bilanzen des Betriebs öffentlich werden würden. Insofern haben Betriebsrentner gute Chancen, tatsächlich eine höhere Betriebsrente zu erhalten.
Wichtig ist nur: Die einmalige Erhöhung gibt keine Gewähr für die Zukunft. Im Zweifel nach drei Jahren erneut eine Überprüfung fordern.