Hunderttausende Witwen und Witwer erhalten zu wenig Geld. Studien zeigen, dass fast jeder vierte Bescheid falsch ist. Denn viele haben Ansprüche, beantragen die Rente aber nicht.
Die Aufregung war groß 2014: Mehr als 150.000 Hinterbliebenen-Rentner hatten über Jahre zu wenig Geld erhalten, wie eine Stichprobe des Bundesversicherungsamtes zeigte. Die Rentenkasse hatte Zeiten der Kindererziehung sowie die Berufsausbildungszeiten des Verstorbenen zur Witwenrente falsch angerechnet.
Wo die häufigsten Fehler bei der Hinterbliebenen-Rente liegen
- Höhe der Freibeträge
- Das Rentenkonto des Verstorbenen war nicht geklärt, die Daten waren nicht vollständig
- Fehler beim Anrechnen des eigenen Einkommens aus Berufstätigkeit oder aus anderen Renten des Witwers/ der Witwe
Viele Hinterbliebenen kennen aber auch nicht ihre Ansprüche. Generell gilt folgendes (Stand 2014):
Wer Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente hat
- Der verheiratete Ehepartner des Verstorbenen und der getrennt lebenden Ehepartner, wenn die Ehe länger als ein Jahr gedauert hat
- Aber auch geschiedene Ehepartner: es besteht die Möglichkeit eine sogenannte Geschiedenen-Rente zu beantragen, wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und ihm ein Unterhalt von mindestens 25% des Sozial-Hilfe-Satzes zusteht
- Seit dem 1. Januar 2005 können auch gleichgeschlechtliche Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Hinterbliebenen-Rente erhalten