Immer öfter versenden Internet-Händler an Kunden unaufgefordert Waren. So reagieren Sie richtig - mit kostenlosem Musterbrief.

Jürgen Sinn

Ob es ein neuer (Betrugs-)Trick oder nur eine Art ‚Kunden-Bindung‘ ist, wissen die Verbraucherzentralen nicht. Aber immer öfter erhalten Kunden, die einmal etwas per Internet bestellt haben, nach einigen Wochen vom gleichen Händler erneut ähnliche oder die gleiche Ware geliefert – mit einer erneuten Rechnung.

Nicht warten

Dann heißt es rasch zu reagieren; auf keinen Fall sollte man das Paket erst mal zur Seite legen. Am wichtigsten ist, schriftlich der Rechnung zu widersprechen und den Händler zur Stornierung der Rechnung auffordern.

Zustimmung gilt nicht automatisch weiter

Rechtlich gilt ein Kaufvertrag immer nur für einen einzelnen Fall bzw. eine einzelne Lieferung (Ausnahme sind Abos). Das heißt, auch wenn zu einem früheren Zeitpunkt einem Kauf und einer Lieferung zugestimmt wurde, gilt diese Zustimmung nicht automatisch für weitere Käufe und Lieferungen. Es muss jedes Mal ein neuer Vertrag abgeschlossen werden – und dazu gehört bei einer Internet-Bestellung auch, dass alle Informationspflichten des Verkäufers erfüllt wurden.

Wichtig ist: Immer alle Rechnungsnummer vergleichen; oft finden sich auf dem Paket zusätzliche Daten. Und die Ware zurückschicken. Auf keinen Fall aber die Rechnung bezahlen, weil dadurch – quasi im Nachhinein – ein Vertrag zustande gekommen ist.

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