Die Preise für Heizöl schwanken stark. Wer früh bestellt und dann doch bemerkt, dass der Preis gesunken ist, sollte widerrufen. Das ist mit unserem Musterbrief möglich.

Wer mit Heizöl heizt, bestellt oft traditionell im Sommer Öl. Doch dass dann Heizöl am günstigsten ist, stimmt nicht mehr. 2020 – zum Beispiel – war der Preis im Oktober und November am niedrigsten, im Jahr davor sogar im Dezember, also mitten in der Heizperiode.

Zum günstigeren Preis kaufen

Aber auch innerhalb eines Monats schwanken die Preise enorm. Deshalb gilt: Wer nach der Bestellung feststellt, dass die Preise gefallen sind, sollte den Auftrag widerrufen. Dafür hat man, so das Fernabsatzgesetz, 14 Tage Widerspruchsfrist. Der Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren entschieden, dass auch eine Heizöl-Bestellung unter das Fernabsatzgesetz fällt. Dies gilt allerdings nur, wenn per E-Mail, Telefon, Fax oder Internet bestellt wurde – was aber meist der Fall ist.

Musterbrief für den Widerruf

 
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Ein billigeres Angebot anfordern

Wichtig: Wer geschickt vorgeht, bietet im Widerspruchs-Brief dem Heizöl-Händler die Chance, ein neues Angebot zu einem günstigeren Preis zu machen. Kommt der Händler dem nach, erhält man vom bisherigen Lieferanten einen besseren Preis. Ansonsten das Heizöl bei einem günstigeren Händler ordern – die Preise differieren am gleichen Tag um mehr als 20 % von Händler zu Händler.

Die Bank wechseln und Geld sparen

Giro-Konten sind vielfach sehr teuer geworden. Wer zu einer anderen Bank wechselt, kann viel sparen. Im Extra Geld & Recht erklären wir, was Sie dabei beachten müssen, dazu gibt es einen kostenlosen Musterbrief. Die Ausgabe 2/2023 hier für nur 1,95 Euro als E-Paper erhältlich.

9 Kommentare

  1. Interessant, dass man eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen hat. Ich habe eine neue Ölheizung und benötige jetzt nach einigen Monaten das richtige Heizöl. Am besten wende ich mich dafür direkt an einen Fachmann, bei dem ich Heizöl bestellen kann.

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  2. Ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit der Suche nach günstigerem Heizöl. Es ist jedoch immer gut, sich weiter zu informieren. Dieser Artikel hat mir dabei geholfen.

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  3. Vielen Dank für diesen Beitrag über den Kauf von Heizöl. Interessant, dass man eine 14 tägige Widerrufspflicht bei Bestellungen im Internet hatte. Ich meine mich zu erinnern, dass diese Regelung geändert wurde und Heizöl nun als Börsenprodukt gilt, bei dem nicht widerrufen werden darf. Ist das so korrekt?

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    • Guten Tag und danke für Ihre Frage. Tatsächlich hat der BGH ein entsprechendes Urteil, wie von Ihnen erwähnt, kassiert (Az.: VIII ZR 249/14)). Demnach führten die Richter aus, dass die Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB aF (Heizöl gilt als Börsenprodukt) dann nicht anwendbar ist, wenn es sich nicht generell um ein spekulatives Geschäft handelt. Der Kauf von Heizöl durch einen Verbraucher weist gerade keinen spekulativen Kern auf, denn der Heizölkäufer will nach dem Kauf des Heizöls keine Weiterveräußerung durchführen, um einen finanziellen Gewinn zu erzielen. Wir haben Ihre Frage aber trotzdem noch einmal an einen Experten weiergegeben und warten auf dessen Antwort. Beste Grüße, M. Dankof /Online-Redaktion plus Magazin

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  4. Hallo,ich habe vor 10 Tagen Heizöl bestellt .Da kosteten 1000 l 1590 Euro.Die Bestellung ist noch nicht da .Jetzt kosten 1000 l nur noch ca 1300 Euro.Das sind 290 Euro weniger.Die Frage an den Händler,ob er ein wenig billiger liefern könnte, wurde abgeschmettert.Im Inernet ist nicht richtig ersichtlich,ob man zuzeit stornieren kann oder nicht.Geht das,oder nicht?Für mich ist das sehr viel Geld.
    MFG

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    • Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
      Die Rechtslage ist eindeutig, Sie dürfen den Auftrag widerrufen. Dafür haben Sie, so das Fernabsatzgesetz, 14 Tage Widerspruchsfrist. Der Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren entschieden, dass auch eine Heizöl-Bestellung unter das Fernabsatzgesetz fällt. Dies gilt allerdings nur, wenn per E-Mail, Telefon, Fax oder Internet bestellt wurde – ist das bei Ihnen der Fall. Für den Widerruf können Sie den Musterbrief im Beitrag nutzen. Sie müssen dann natürlich eine neue Bestellung tätigen.

      Schauen Sie dazu auch gerne noch unsere Antwort auf die Frage einer Userin vom 25. Juli 2022, eventuell hilft Ihnen diese Info auch.

      Beste Grüße aus der Redaktion

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  5. Meine Bestellung von Heizöl über eine Internetplattform wurde bestätigt.
    Lieferfrist ist bis 01.12.22 angegeben.
    Lieferant rief an und wollte am 06.12.22 Liefern ist aber nicht gekommen.
    Nun habe ich den Auftrag storniert, aber die Platform sagt das gehe nicht.
    Der Händler/Lieferant meldet sich nicht.

    Habe ich nun ein Recht auf Stornierung oder nicht?

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    • Sehr geehrter Herr Tavli,
      ein Recht auf Stornierung haben Sie noch nicht. Sie müssten den Händler nun zuerst abmahnen. Heißt: Anschreiben und Lieferung anmahnen mit Datum (14 Tage), gleichzeitig ein Hinweis dazu, dass Sie stornieren, falls nicht geliefert wird und dass eventuelle Mehrkosten bei Bestellung woanders in Rechnung gestellt und notfalls eingeklagt werden.
      In diesem Beitrag hier finden Sie einen passenden Musterbrief dazu.

      Beste Grüße aus der Redaktion

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  6. Ich benutze Heizöl. In dem Zusammenhang ist es schon oft vorgekommen, dass ich Heizöl gekauft habe, und der Preis danach gesunken ist. Ich wusste nicht, dass man den Auftrag widerrufen kann.

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