Zum Jahresbeginn werden die Pflege-Leistungen erhöht. Hat sich die Gesundheit verschlechtert, sollte man eine Höher-Stufung beantragen.

Mehr als vier Millionen Bundesbürger erhalten aktuell Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Vielen wurden diese Leistungen erst nach langem Hin und Her gewährt. Trotzdem sollten Betroffene und Angehörige wissen: Das Gutachten des Medizinischen Dienstes und die Einstufung in einen Pflegegrad sind immer nur eine Moment-Aufnahme. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, sollte unbedingt eine Höher-Stufung beantragt werden. Denn automatisch überprüft die Pflegekasse die Pflegegrade nicht.

Antrag alle sechs Monate möglich

Es gibt keine Frist, wann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden kann – gesetzlich geregelt ist nur, dass ein Antrag auf Höherstufung alle sechs Monate gestellt werden kann. Entscheidend ist immer der tatsächliche Pflegeaufwand bzw. Gesundheitszustand bzw. auch, ob neue Krankheiten oder Einschränkungen dazugekommen sind. Deshalb sollten Angehörige z. B. auch immer wieder mit ambulantem Pflegedienst bzw. Pflegeheim sprechen. Und: Pflegegrade müssen nicht Schritt für Schritt durchlaufen werden. Das heißt: Aus Pflegegrad 2 kann sofort Pflegegrad 4 werden.

Der Antrag auf Höherstufung kann formlos gestellt werden. In der Regel sendet die Pflegekasse dann entsprechende Formulare zu. Eine neuerliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist nicht zwingend notwendig.

In Kontakt mit der Pflegeberatung bleiben

Hilfreich ist auch, wenn Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, einmal jährlich ein kostenloses Gespräch mit einem Pflegeberater (nach §37, 3 SBG XI) anfordern. (Oft ist die Pflegeberatung auch verpflichtend). Vermerken Pflegeberater einen höheren Bedarf, hilft dies im Antrag auf eine Höherstufung.

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