Angehörige zu pflegen, kostet Kraft. Eine Kurzzeitpflege kann Sie dabei entlasten. Hier den Antrag als Musterbrief herunterladen.
Millionen Frauen und Männer pflegen Angehörige zu Hause. Damit trotzdem Auszeiten möglich ist, kann zum Beispiel stationäre Kurzzeitpflege genutzt werden.
Diese Möglichkeiten gibt es
Die allermeisten pflegebedürftigen Menschen werden von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Brauchen die selbst eine Pause, können zwei zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse beantragt werden: die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Bei der Verhinderungspflege übernimmt beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst die Pflege; einer Kurzzeitpflege geschieht vollstationär in einer Pflegeeinrichtung.
Das steht Ihnen zu
Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen haben alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Wird Kurzzeitpflege favorisiert, muss zuerst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden – das können auch pflegende Angehörige tun, sofern sie eine Vollmacht haben. Genutzt werden kann die Kurzzeitpflege, wenn Pflegende Urlaub haben oder wegen einer Krankheit selbst nicht pflegen können.
Musterbrief zum Antrag
Weil die stationäre Unterbringung Geld kostet, erstattet die Pflegekasse zusätzlich 1.774 Euro für maximal 8 Woche im Jahr. Zusätzlich können auch noch Gelder aus der Verhinderungspflege beantragt werden, so dass insgesamt 3.386 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege weitergezahlt, allerdings nur zu 50%.
Finanzielle Hilfe ohne Pflegegrad
Vielfach werden Angehörige versorgt, ohne dass ein Pflegegrad vorhanden ist. Auch dann gibt es teilweise die Gelder der Kurzzeitpflege; dann direkt von der Krankenkasse (§ 39 c SGB V).