Das neue Rentenrecht verändert auch die Regeln für Hinterbliebene. plus Magazin hat alle Fakten und Tipps für Sie zusammengefasst.

Renten-Ratgeber für Witwen

Die „Rente mit 67“ verändert auch die Regeln für Hinterbliebene – unter anderem gibt es auch die große Witwen-Rente künftig später, gleichzeitig steigen die Abschläge auf die Rente.

Viele Männer und Frauen denken nach wie vor, die ab Januar startende Rentenreform beträfe nur Arbeitnehmer und den Zeitpunkt, zu dem man in Rente gehen kann. Doch weit gefehlt. Mit der „Rente mit 67“ wird ein weiteres Mal auch die Hinterbliebenen-Rente verändert. Und dies betrifft zahlreiche Leser von plus Magazin.

Sehr einfach gesagt: alle wesentlichen Veränderungen bei den Altersrenten werden auch auf die Hinterbliebenen-Renten übertragen, so beispielsweise der spätere Beginn bzw. die höheren Abschläge.

Die wichtigsten Veränderungen:

  • Die Altersgrenze für die große Witwen-Rente steigt ab Januar 2012 in jedem folgenden Jahr um einen Monat. Das heißt: Nicht mehr ab dem 45. Lebensjahr des überlebenden Partners erhält man die große Witwenrente, sondern ab 2012 erst mit 45 Jahren und einem Monat; 2013 erst mit 45 Jahren und zwei Monaten, usw. Am Ende gibt es diese wichtige Altersabsicherung erst mit dem 47. Geburtstag.
  • Die kleine Witwen-Rente wird auf 24 Monate begrenzt. Für viele jüngere Frauen bietet die Hinterbliebenen-Rente künftig keine Absicherung mehr.
  • Gleichzeitig steigen die Altersgrenzen für die Rentenabschläge. Dies betrifft vor allem Ehepartner, deren Mann oder Frau um die 60 starb. Bisher gab es den maximalen Rentenabschlag von 10,8%, wenn der Partner vor dem 60. Geburtstag starb. Diese Grenze steigt nun allmählich auf 62 Jahre.

Hinterbliebene sollten auf Details im Rentenbescheid achten. Denn Studien, z. B. des Bundesversicherungsamtes, zeigen: Viele bereits ausgezahlte Renten für Witwen und Witwer sind viel zu niedrig. Zehntausende erhielten über Jahre zu wenig Geld, weil die Rentenkassen beispielsweise Kinderzuschläge nicht berücksichtigten. Hier sollte jeder der gut 5 Millionen Deutschen mit einer Hinterbliebenen-Rente eine Neuberechnung durchführen lassen.

Ähnliches gilt für alle, deren Hinterbliebenen-Rente gekürzt wird, weil sie ein eigenes Einkommen haben. Auch hier sollte eine Überprüfung erfolgen, da die Rentenkassen die neuen Werte nicht von sich aus berücksichtigen.

Das bedeutet: Nur wer reagiert, erhält auch mehr Geld!