Über jeden sind bei Diensten wie der SCHUFA Informationen gespeichert, die über die Kredit-Würdigkeit entscheiden. Deshalb sollten Sie regelmäßig diese Daten kontrollieren.
Ob Handy-Vertrag, Reise-Buchung, Outfit-Shopping oder Auto-Finanzierung – wer einen Kaufvertrag abschließen möchte, wird finanziell durchleuchtet, und zwar ohne dies zu bemerken. Und bei einer schlechten Bewertung (Score) erhält man keine Zusage oder schlechtere Bedingungen. Doch häufig stecken in den gespeicherten Daten Fehler, die zu schlechten Werten führen können. Deshalb raten Verbraucherschützer jedem, einmal jährlich die bei den Auskunfteien gespeicherten Daten zu kontrollieren und notfalls zu korrigieren.
Musterbrief an Auskunfteien
Hier können Sie unseren kostenlosen Musterbrief für die SCHUFA-Auskunft herunterladen.
Das ist außerdem zu beachten
Es gibt nicht nur eine Auskunftei, in der Daten von Verbrauchern gespeichert sind. Am bekanntesten ist die SCHUFA. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, sollte unseren Musterbrief außerdem an diese Institutionen senden:
- CRIF Bürgel, Selbstauskunft, Friesenweg 4, Haus 12, 22763 Hamburg (www.crifbuergel.de)
- Creditreform Boniversum, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss (www.boniversum.de)
- Deutsche Mieterdatenbank (DEMDA), Langenstraße 52-54, 21895 Bremen (www.demda.de)
- IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement, Augustinusstraße 11b, 50226 Frechen (www.ihd.de)
- Infoscore Consumer Data, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden (www.finance.arvato.com/de/verbraucher/selbstauskunft.html)
- Schufa Holding, Postfach 102166, 44721 Bochum, (www.meineschufa.de)
Die Auskunfteien müssen dann die Informationen zusenden. Sollten Einträge falsch sein, dann direkt bei der Auskunftei eine Korrektur veranlassen; es sei denn die Falsch-Information rührt daher, dass ein Unternehmen falsche Daten übermittelt hat (z. B. dass ein Handy-Vertrag noch als aktuell gilt, obwohl dieser vor längerer Zeit gekündigt wurde.)
Löschen lassen kann man falsche, veraltete, aber auch unberechtigte Einträge. Gelöscht werden können Einträge nach 12 Monaten (Anfrage zu Krediten) sowie nach 36 Monaten (z. B. bezahlte Kredite, abgeschlossene Mahn- oder Inkasso-Verfahren).