Fast 8 Millionen haben einen Mini-Job, fast eine Million davon ist über 65 Jahre alt. Was müssen Sie als Rentner bei einem Mini-Job beachten?
Knapp eine Million Arbeitnehmer haben bereits die Regelaltersgrenze erreicht und arbeiten dennoch weiter. Denn dann sind viele lukrative Modelle möglich, um doppelt Geld zu bekommen.
Das gilt rechtlich beim Mini-Job trotz Rente
- Rentner, die eine Regelaltersrente erhalten bzw. die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen nebenher arbeiten und verdienen, soviel sie wollen.
- Wer dann noch arbeitet, sollte wissen: Das normale Arbeitsrecht gilt auch für Rentner; sie müssen genauso bezahlt werden, wie es im Tarifvertrag steht oder betriebsüblich ist.
- Auch bezahlter Urlaub steht arbeitenden Rentnern zu. Es gilt das Bundesurlaubsgesetz, das mindestens 24 Werktage bzw. vier Wochen pro Jahr garantiert.
- Selbst das Kündigungsschutzgesetz gilt.
- Bei Krankheit steht Rentnern vom Arbeitgeber der Lohn für bis zu sechs Wochen zu.
- Nur Anspruch auf Krankengeld besteht nicht mehr.
Sozialbeiträge beim Mini-Job trotz Rente
- Wer als Rentner mehr als 450 Euro verdient, muss Kranken- und Pflegebeiträge zahlen, auch wenn bereits Beiträge aus der Rente bezahlt wurden.
- Das bedeutet: Auch vom Arbeitslohn werden Sozialbeiträge abgezogen. Erreichen Rente und Arbeitslohn die Beitragsbemessungsgrenze, werden nur bis zu diesem Einkommen auch die Sozialbeiträge berechnet.
- Dies gilt nur für gesetzlich versicherte Rentner; wer privat versichert ist, zahlt nur einmal Beitrag zur privaten Krankenversicherung und erhält dafür auch einen Zuschuss der Rentenkasse. Der Lohn wird ohne Abzug von Sozialbeiträgen gezahlt.
- Trotz der doppelten Beiträge haben gesetzlich versicherte Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse.
- Dafür zahlen arbeitende Rentner und ihre Arbeitgebernur den ermäßigten Beitrag zur Krankenkasse.
- Arbeitslosen- und Renten-Beiträge müssen Rentner, die nach der Regelaltersgrenze arbeiten, nicht mehr zahlen. Das heißt: Das Nettogehalt liegt allein dadurch leicht um mehr als 10 % höher als vor rentenbeginn.
Steuer beim Mini-Job trotz Rente
- Nur ein Hinzuverdienst von maximal 450 Euro im Monat ist steuerfrei, wenn er aus einem normalen Mini-Job stammt.
- Ein Hinzuverdienst über 450 Euro pro Monat ist immer steuerpflichtig, also auch wenn man als rentner mehr verdient. Es sei denn, Hinzuverdienst und Rente übersteigen nicht den Grundfreibetrag.
Erhöht sich die Rente?
- Nein, die gesetzliche Rente erhöht sich durch die Arbeit nicht, da bereits eine gesetzliche Rente bezogen wird.
- Und das gilt, obwohl der Arbeitgeber des Rentners weiterhin den normalen Beitragsanteil zur Rentenversicherung des Arbeitnehmers zahlt.