Auch wenn sich Frauen schon vor langer Zeit ihre Rentenbezüge haben auszahlen lassen, könnten sie Anspruch auf eine Rente haben.
Höherbewertung der Kindererziehungszeiten
Mit ihrer Heirat in den 60er-Jahren ließen sich viele Frauen ihre Rentenbeiträge auszahlen. Doch diese Frauen können heute trotzdem eine Rente erhalten.
1986 wurden die Kindererziehungszeiten eingeführt – viele Frauen merkten dann, dass man mit den Rentenbeiträgen, z. B. aus einer Ausbildung vor der Heirat, und den Kinderzeiten die Mindestzeit (5 Jahre) für eine Rente erreicht hätte, wenn man sich die Rentenbeiträge nicht hätte auszahlen lassen.
Zwar gab es bis 1996 für Frauen die Möglichkeit, die einst ausgezahlten Beiträge wieder einzuzahlen – doch nur wenige Frauen nutzten dies.
Aber spätestens mit der Höherbewertung der Kinderzeiten – seit 1. Juli 2014 bringt jedes vor 1992 geborene Kind zwei Rentenjahre – rächte sich dies.
Ausweg für Mütter
Doch es gibt einen Ausweg den viele Frauen nicht nutzen: All diejenigen, die vor 1992 Kinder geboren haben, können auch heute noch Beiträge nachzahlen – das lohnt sich.
Ein Beispiel: Eine Frau heiratete 1962, ließ sich die Beiträge auszahlen, bekam 1963 und 1965 ein Kind. Heute erhält sie keine eigene Rente. Würde sie 12 x 85,05 Euro (den Mindestbeitrag), also 1.020,60 Euro, in die Rentenkasse einzahlen, hätte sie sofort einen Rentenanspruch von 120 Euro im Monat.
Renten-Experten raten besonders den Kindern von heute 70- oder 80-jährigen Frauen, die Rentenunterlagen ihrer Mütter zu prüfen. Die neue Mütterrente führt dazu, dass Mütter von drei Kindern heute in jedem Fall eine Rente erhielten, auch wenn alle Beiträge vor Jahren ausgezahlt wurden.