Millionen Frauen kümmern sich um pflegebedürftige Angehörige. Doch nur wenige wissen, dass sie dadurch auch Rentenansprüche haben.

Grundsätzlich gilt: Wer einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche versorgt, bekommt dafür Beiträge auf dem eigenen Rentenkonto gutgeschrieben – und erhält dafür später bis zu 20 Euro mehr Rente im Monat für jedes Pflegejahr. Doch derzeit beantragen nur etwa 380.000 – zumindest Frauen – diese zusätzliche Leistung, obwohl es annähernd 2,6 Millionen Pflegebedürftige gibt, von denen 1,9 Millionen zuhause versorgt werden – von Angehörigen. (Stand 2015)

Dabei ist das Beantragen dieser zusätzlichen Rente – anders als sonst bei Pflegeleistungen – sehr einfach.

So können Sie Ihre Rente aufstocken, wenn Sie Angehörige pflegen:

  • Bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen gibt es einen „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßige tätige Pflegepersonen“
  • Diesen Antrag ausfüllen
  • Vorab checken: Die Rentenbeiträge erhält man nur, wenn man sich mindestens 14 Stunden pro Woche um Angehörige kümmert. Und wenn der Angehörige mindestens Pflegestufe 1 hat
  • Wichtig ist: Diese zusätzlichen Rentenbeiträge erhält man auch, wenn man arbeitet, aber nicht mehr als 30 Stunden je Woche. In diesem Fall eine Kopie des Arbeitsvertrags dem Antrag beilegen
  • Die Beiträge werden nur angerechnet, wenn die Pflege in einer häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfindet, also im Haushalt des Angehörigen selber, im eigenen Haushalt oder im privaten Haushalt einer dritten Person. Ist der Pflegebedürftige in einem Heim untergebracht, zählen die Stunden der Unterstützung nicht. Man erhält für die Pflege selbst nicht mehr Geld, als der Pflegebedürftige
  • ABER: Die Rentenbeiträge erhält nicht, wer selbst schon Rente bezieht
  • Die Rentenzeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten, gelten damit für alle, Wartezeiten und vorgezogenen Renten sowie auch für Reha-Ansprüche
  • Um den tatsächlichen Pflegeaufwand realistisch abschätzen zu können, ist es sinnvoll, über einige Wochen ein Tagebuch über die Pflegeaufgaben zu führen. Notieren Sie darin alle Tätigkeiten und den zeitlichen Aufwand, den Sie für den Angehörigen da sind
  • Die Stunden sind wichtig, weil die Rentenbeiträge gestaffelt sind: Je mehr Zeit man aufwendet, desto mehr Beiträge werden gutgeschrieben
  • Ganz wichtig: Teilen sich z. B. Geschwister die Pflege eines Elternteils, können beide die Rentenbeiträge erhalten, wenn sie jeweils mehr als 14 Stunden pro Woche den Angehörigen pflegen
  • Nun gilt es nur noch, den Antrag bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen abzugeben