Zum Jahresbeginn stehen, neben den obligatorischen guten Vorsätzen, auch Änderungen bei Rente, Krankenkasse, Pflege, Steuer, Versicherung oder Einkauf an. Was sich bessert, erfahren Sie hier:
Das verändert sich 2021 zum Guten:
Im Alltag
WENIGER ÖKO-STROM-ABGABE
Um 0,25 Cent pro kWh sinkt die Ökostrom-Umlage – das ist Teil des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Für alle: Bei 4 500 kWh Stromverbrauch spart man 11,25 Euro im Jahr.
WENIGER MAKLERPROVISION
Seit Ende Dezember 2020 gilt: Die Provision wird maximal geteilt – Käufer müssen maximal 50 % zahlen.
Für Haus- und Wohnungskäufer sowie Mieter: Für sie wird höchstens die Hälfte der Courtage fällig.
NEUE ENERGIELABEL
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefrierschränke sind die ersten Haushaltsgeräte, die ab März 2021 neue EU-Energielabel erhalten. Die bisherigen „besten“ Klassen A+ bis A+++ werden abgeschafft. Gleichzeitig werden die Kriterien verschärft, die ein Gerät erfüllen muss, um in die beste Energieeffizienz-Klasse zu kommen.
Für Verbraucher: Die Anpassung sorgt für mehr Transparenz.
Bei der Krankenkasse
NEUE HEILMITTELVERORDNUNG
Ärzte können statt eines vorrangigen und eines ergänzenden Heilmittels jetzt drei vorrangige und ein ergänzendes Mittel gleichzeitig verordnen. Die Behandlung muss nun erst innerhalb von 28 (statt 14 Tagen) erfolgen.
Für gesetzlich Versicherte: Die neue Verordnung macht es leichter, an Heil- und Hilfsmittel zu kommen. Mit der längeren Gültigkeit lassen sich Termine besser planen.
Bei den Sozialleistungen
MINDESTLOHN STEIGT
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1.1. von 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde und ab 1.7. nochmals auf 9,60 Euro. Für Beschäftigte in der Pflege gibt es eine Sonderregel: Mindestens 11,60 Euro je Stunde für Pflegehilfskräfte (Ost: 11,20 Euro) und 15 Euro für Pflegefachkräfte ab 1.7.2021.
Für Beschäftigte: Beide Erhöhungen bringen bei einer Vollzeit-Stelle ca. 56 Euro mehr an Brutto.
LÄNGER KURZARBEITERGELD
Das erweiterte Kurzarbeitergeld sollte zum Jahresende auslaufen – nun ist die aktuelle Regel noch verlängert worden, bis Ende 2021.
Für Kurzarbeiter: Die Bezugsdauer beträgt weiter maximal 24 Monate. Und der Satz wird erhöht: 60 % (67 % mit Kindern) des ausgefallenen Netto-Lohns gibt es in den ersten drei Monaten, ab dem vierten Monat 70 % (77 %), ab dem siebten Monat 80 % (87 %).
Bis Ende 2021 gilt auch: Kurzarbeiter dürfen einen Mini-Job haben, ohne dass dies angerechnet wird.
MEHR BAFÖG
Nachdem der Eltern-Freibetrag für das Wintersemester 2020/21 um 3 % angehoben wurde, wird er im Herbst 2021 nochmals um 6 % erhöht. Gleichzeitig werden statt 7.500 Euro nun 8.200 Euro Vermögen nicht angerechnet. Und auch der Höchstsatz wurde zum WS 20/21 angehoben, auf jetzt 861 Euro.
Für Studierende und ihre Eltern: Durch die Anhebung der Freibeträge haben mehr Studierende Anspruch auf BAFöG.
HÖHERES KINDERGELD
Das steigt auf monatlich 219 Euro fürs erste und zweite Kind, 225 Euro fürs dritte Kind und auf 250 Euro für jedes weitere Kind.
Für Eltern: Für jedes Kind bedeutet dies 180 Euro mehr pro Jahr
LÄNGER BAUKINDERGELD
Die Antragsfrist für Baukindergeld wurde bis zum 31. März verlängert.
Für Familien: Der Zuschuss kann noch für alle Bauvorhaben im 1. Quartal 2021 beantragt werden – spätestens am 31. März muss der Kaufvertrag für die neue Immobilie unterschrieben oder der Bau genehmigt sein.
MEHR WOHNUNGSBAUPRÄMIE
Diese Prämie bei Bausparverträgen steigt von 8,8 % auf 10 %.
Für Bausparer: Bezuschusst werden nun maximal 700 Euro (bzw. 1.400 Euro) Einzahlungen in einen Bausparvertrag. Gleichzeitig steigt die Einkommensgrenze für die Prämie von 25.600 Euro auf 35.000 Euro (51.200 auf 70.000 Euro bei Paaren).
HÖHERES ELTERNGELD
Für Kinder, die mehr als sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kommen, gibt es einen Monat Extra-Elterngeld. Außerdem werden die Hinzuverdienst-Möglichkeiten verbessert: Ab 2021 ist es möglich, während der Elternzeit maximal 32 Wochenstunden (statt bisher 30) in Teilzeit zu arbeiten.
Für Eltern: Die Frühchen-Regel bringt bis 1.800 Euro extra.
Bei den Steuern
GRUNDFREIBETRAG STEIGT
Statt 9.408 Euro darf nun jeder 9.696 Euro Einkommen haben, das nicht versteuert wird.
Für jeden: Erst auf Einkommen oberhalb des Freibetrags werden Steuern fällig – jeder hat etwas mehr Einkommen steuerfrei.
KINDERFREIBETRAG STEIGT
Für jedes Kind sind künftig 8.388 Euro (statt 7.812 Euro) steuerfrei.
Für Eltern: Auch dieser Teil des Einkommens wird nicht versteuert; Familien mit Kindern haben dadurch mehr netto.
SOLIDARITÄTSZUSCHLAG ENDET
Wer 2021 als Single weniger als 73.874 Euro verdient, zahlt ab 2021 keinen Soli mehr. Wer leicht darüber liegt, noch etwas Soli. Erst ab 110.000 Euro Jahres-Brutto (Singles) wird der Soli wie bisher in voller Höhe erhoben.
Für viele Steuerzahler: Es müssen 5,5 % weniger Steuern gezahlt werden. Davon profitieren auch Sparer, da auch auf Kapitaleinkünfte Soli berechnet wurde.
SPITZEN-STEUERSATZ STEIGT
Ledige zahlen den höchsten Steuersatz von 42 % erst ab 57.919 Euro (bisher 55.961 Euro) zu versteuerndem Einkommen. Spitzensteuersatz von 45 % gilt nun erst ab 274.613 Euro (bisher 270.501 Euro).
Für Besserverdienende: Bei gleichem Einkommen sind ab 2021 weniger Steuern zu zahlen.
WENIGER „KALTE PROGRESSION“
Bei niedrigeren Steuersätzen werden Eckwerte um 1,5 % angehoben. Damit soll „kalte Progression“ verringert werden, bei der kleinste Gehaltserhöhungen zu drastisch steigenden Steuern führen.
Für alle: 2021 wird weniger Einkommensteuer fällig. Die Ersparnis, so der Bund der Steuerzahler:
- 30.000 Euro Einkommen: 77 Euro
- 40.000 Euro Einkommen: 92 Euro
- 50.000 Euro Einkommen: 111 Euro
- 60.000 Euro Einkommen: 136 Euro
WENIGER LEBENSVERSICHERUNG
Die angekündigte Senkung des Garantiezinses von 0,9 % auf 0,5 % kommt nicht schon zum 1.1., sondern erst im Lauf des Jahres.
Für alle, die eine neue Lebens- oder Renten-Police abschließen, da sie noch den höheren Garantiezins erhalten. Wer bereits eine Police hat, ist nicht betroffen.