Der Bundesgerichtshof hat erlaubt, dass Banken spezielle Sparverträge kündigen, selbst wenn diese als Teil der Altersvorsorge angedacht waren. Mit unserem Musterbrief widersprechen Sie richtig.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs war eindeutig: Prämien-Spar-Verträge dürfen gekündigt werden, wenn die höchste Prämien-Stufe einmal erreicht wurde. Auf dauerhaft hohe Zinsen als Altersvorsorge, wie es Vertrag und Werbung vorsahen, hätten Sparer keinen Anspruch.

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