Der langersehnte Urlaub ist da - doch vom Koffer keine Spur? Hunderttausende Koffer kommen im Sommer gar nicht oder zu spät am Ferienort an. Mit unserem Musterbrief können Sie Schadenersatz anfordern.

Was tun, wenn der Koffer weg ist?

Wer eine Flug- oder Pauschalreise bucht, der hat auch Transport-Recht auf das für den Flug angegebene Gepäck. Doch gerade zur Hochsaison im Sommer kommt es an Flughäfen zu Problemen – und zigfache Gepäckstücke gehen verloren. Dafür haftet die Fluggesellschaft, die den Flug auch tatsächlich durchgeführt hat.

Wichtig: Um den Schaden ersetzt zu bekommen, sollten Sie den Verlust Ihres Koffers am Ankunftsflughafen sofort melden – und die entsprechende Referenznummer gut aufbewahren.

Die Fluggesellschaft muss dabei nicht nur den Zeitwert der verlorenen Gegenstände ersetzen, sondern auch die Neuanschaffung von notwendigen Dingen am Urlaubsort. So beispielsweise Ersatz-Kleidung oder Hygiene-Artikel. Selbst Fahrtkosten, um notwendige Medikamente oder auch Notfall-Dokumente zu besorgen, müssen erstattet werden.

Musterbrief herunterladen „Koffer weg – Geld zurück“

 

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