10 bis 20 Euro Service-Pauschale werden jährlich von jedem Bausparvertrag abgebucht. Das ist nicht erlaubt. Bausparer können dieses Geld für Jahre zurückfordern.

Die von vielen Bausparkassen vor einigen Jahren eingeführte Service-Pauschale in der Sparphase ist nicht erlaubt. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 551/21). Das heißt: Jeder, der einen Bausparvertrag hat und eine jährliche Service-Pauschale abgezogen bekommen hat, kann das Geld zurückfordern.

Und zurückgefordert werden kann die Pauschale für wenigstens 10 Jahre. Denn der Europäische Gerichtshof hat bereits vor Jahren entschieden, dass einerseits die Verjährungsfrist erst dann beginnt, wenn man von einer unerlaubten Gebühr erfährt und dass andererseits bei langjährigen Verträgen (wie einem Bausparvertrag) nicht die normalen Verjährungsfristen gelten. Praktisch heißt das, dass Millionen Bausparer Anspruch auf hunderte Euro haben.

Da aber die Finanz-Institute (ähnlich wie zuvor bereits Versicherer oder Banken) die Gebühren kaum freiwillig ersetzen werden, sollte jeder die eigene Bausparkasse dazu auffordern. Zusätzlich haben Bausparer Anspruch auf vier Prozent Zins pro Jahr!

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Sollte die Bausparkasse nicht reagieren, dann die jeweilige Schlichtungsstelle einschalten: für private Bausparkassen www.schlichtungsstelle-bausparen.de, für öffentliche Kassen www.voeb.de. Oder einen Anwalt.
 
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