In diesen Wochen trudeln bei Millionen Mietern die Heiz- und Nebenkosten-Abrechnungen ein, mit teils erheblichen Nachzahlungen. Mit unserem Musterbrief können Sie Widerspruch einlegen.
Jürgen Sinn
Stichproben der Verbraucherzentralen zeigen erschreckende Werte: Etwa zwei Drittel aller Heizkosten-Abrechnungen von Vermietern waren fehlerhaft. Und dieser Anteil wird sich noch erhöhen, da seit Dezember einerseits neue Regeln gelten, andererseits die drastisch höheren Energie-Preise dazu führen, dass von Millionen Mietern erhebliche Nachzahlungen verlangt werden.
Rechnung muss nachvollziehbar sein
Generell sind Vermieter gesetzlich verpflichtet, Heizkosten-Abrechnungen so aufzustellen, dass Mieter diese exakt nachvollziehen können und sich der Energie-Konsum auch wirklich nur auf die Wohnung bezieht. Das heißt beispielsweise, dass Vermieter nicht Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus pauschal auf die Wohnfläche verteilen dürfen, sondern Mieter müssen sehen können, wie viel Wärme sie unmittelbar verbraucht haben.
Besonders achten sollten Mieter auf diese Dinge: Vergleichswerte zum Vorjahr, Abrechnungszeiträume, exakt gegengerechnete Vorauszahlungen, alle Kosten (Einkauf wie Nebenkosten) müssen einzeln aufgeführt sein (gilt besonders für den Einkauf von Gas und Öl zu unterschiedlichen Preisen), Restbestände von Öl oder Gas in Tanks, aber auch der Verteil-Schlüssel, in dem z.B. Leerstand im Haus vermerkt ist. Reparaturen an der Heizung wiederum dürfen nicht aufgeführt sein.
Ist etwas unklar, sollten Sie beim Vermieter Einsicht in die Unterlagen erbitten, so dass geklärt werden kann aus welchen Daten sich die Abrechnung zusammensetzt:
Wichtig: Der Widerspruch gegen eine Heizkosten-Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Zugang schriftlich erfolgen. Es gilt aber schnell zu reagieren, da Vermieter für die Nachzahlungen oft nur einen Monat Zeit gewähren.