Viele Versorger informieren derzeit über Preis-Erhöhungen. In diesem Fall hat jeder ein Sonderkündigungsrecht, ein Wechsel kann lohnen.

Die Preise für Strom und Gas steigen weiter rasant. Und so flattern in diesen Tagen nicht nur Briefe mit Nachzahlungen ins Haus, sondern auch Schreiben, in den höhere Preise für die Zukunft angekündigt werden. Dagegen können Sie gezielt vorgehen.

Prüfen Sie zum einen, wie die neuen Preise im Vergleich zu anderen Anbietern, auch den örtlichen Stadtwerken, aussehen. Vergleiche zeigen, dass es nach wie vor große Preis-Unterschiede gibt – auch für Neukunden. Bei einem jährlichen Verbrauch von 12.000 kWh Gas können dies leicht 100 bis 150 Euro pro Monat sein. Am einfachsten können Preise via Internet verglichen werden, etwa über Check24 oder verivox.

Liegt das Angebot eines alternativen Anbieters deutlich unter dem neuen Preis des bisherigen Lieferanten, dann das Sonderkündigungsrecht nutzen. Dieses steht nämlich jedem zu, wenn Versorger höhere Preise ankündigen. Und zwar unabhängig von einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit. Aber: Auf dieses Sonderkündigungsrecht kann man sich nur 14 Tage nach Zugang des Erhöhungs-Schreibens berufen.
Wichtig: Wer wechseln will, sollte erst einen Vertrag mit dem neuen Lieferanten abschließen und dann das Sonderkündigungsrecht nutzen.

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Vorsicht aber: Wer seit vielen Jahren von einem örtlichen Stadtwerk beliefert wird, sollte genau vergleichen. Denn die neuen Preise können immer noch unter dem Angebot liegen, das man selbst beim günstigsten Anbieter als Neukunde erhält. Deshalb nicht nur den aktuellen Kilowatt-Preis betrachten, sondern auch den Grundpreis, also die monatliche Gebühr für Zähler & Co.

Unerlaubte Beitragserhöhung

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