Aktuell fallen durch Personalmangel oder Streiks etliche Flüge aus oder kommen verspätet am Urlaubsziel an. Mit unserem Musterbrief fordern Sie eine Entschädigung.
Fehlendes Personal, unklare Einreise-Bestimmungen, hohe Kerosin-Preise – viele Flugreisen laufen in diesem Sommer chaotisch ab. Wer von einer Verspätung, Annullierung, Um- oder Überbuchung betroffen ist, muss dies zwar akzeptieren, sollte dann aber wenigstens die gesetzlich zustehende Entschädigung fordern.
Wann wird gezahlt?
Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass eine Entschädigung zu zahlen ist, wenn
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– ein Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel ankam,
– ein Flug komplett gestrichen wurde,
– ein Flug so überbucht war, dass man nicht mitgenommen wurde
– ein Flug so verspätet war, dass man einen Anschlussflug verpasste.
Wie viel wird gezahlt?
Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, wie weit der Flug ging bzw. gehen sollte:
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– 250 Euro bei Flügen bis 1.500 km,
– 400 Euro bis 3.500 km.
– 600 Euro bei Flügen über 3.5000 km.
Die Entschädigung ist grundsätzlich an die Fluggesellschaft zu richten, nicht an das Reisebüro bzw. das Buchungsportal. Zusätzlich können noch weitere Dinge erstattet werden, etwa der komplette Ticketpreis, wenn man nicht befördert wurde. Oder Zusatzkosten für Übernachtung und Verpflegung. Wichtig: Ab zwei, drei oder vier Stunden Verspätung (entsprechend den Kategorien oben) hat man auch Anspruch auf Essen und Getränke.
Kostenloser Musterbrief
Leider reagieren viele Fluggesellschaften nicht. Dann umgehend einen Anwalt einschalten bzw. eine spezielle Fluggastrechte-Organisation mit der Klärung beauftragen. Denn Ihr Anspruch ist europäisches Recht.