Energiekosten, Corona-Folgen – viele Fitness-Studios buchen aktuell höhere Gebühren ab. Doch dies ist ganz oft nicht erlaubt. Fordern Sie zu viel gezahlte Beiträge zurück.
Ob Fitness First, McFit oder John Reed – viele Fitness-Studios haben in den letzten Wochen und Monaten die Gebühren für die Nutzung erhöht. Als Gründe werden u.a. die höheren Energie-Kosten oder die Folgen der Corona-Schließungen genannt. Diese einseitigen Gebühren-Erhöhungen sind oft nicht rechtsgültig, auch wenn die Studios in ihren AGB darauf verweisen, dass ‚Schweigen als Zustimmung‘ gilt.
Beiderseitige Zustimmung ist nötig
Denn genau das stimmt nicht. Mehrere Gerichte (bis hin zum Bundesgerichtshof) haben dies untersagt. Es gilt der Grundsatz: Änderungen an einem bestehenden Vertrag mit einem Fitness-Studio sind nur mit beiderseitiger Zustimmung möglich; auch wer nicht aktiv einer Erhöhung widerspricht, stimmt dieser NICHT zu. Auch wenn man das Fitness-Studio weiter nutzt (sog. ‚konkludentes Verhalten‘) stimmt man dadruch der Erhöhung nicht stillschweigend zu.
Und selbst wenn mit dem Erhöhungsschreiben weitere Vorteile versprochen wurden, etwa längere Öffnungszeiten, ist die Gebühren-Erhöhung ohne Zustimmung meist rechtswidrig.
Da die meisten Studios die monatlichen Gebühren per Lastschrift vom Konto einziehen, sollte man die zuviel abgebuchten Gebühren zurückfordern.
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Wirklich erlaubt sind Erhöhungen nur, wenn sich z. B. die Umsatzsteuer ändert.
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