Viele Haushalte verbrauchten 2022 deutlich weniger Strom und Gas. Doch einige Energieversorger zahlen das Guthaben nur nach Aufforderung aus. Einen kostenloser Musterbrief dafür finden Sie hier.
Die Angst war groß, dass wir für das vergangene Jahr viel für Gas und Strom nachzahlen müssen, obwohl z. B. Abschläge erhöht wurden. Weil aber die Preise wieder sanken und Energie gespart wurde, stellte sich bei sehr vielen Jahresabrechnungen nun ein Guthaben heraus.
Doch viele Energie-Versorger zahlen dieses Geld nicht automatisch aus (wie es früher der Fall war), sondern vermerken in den Begleitschreiben zur Jahresrechnung, dass man das Geld als Rücklage für das laufende Jahr einbehalte. Doch genau dies ist juristisch nicht erlaubt. Denn die entsprechenden Gesetze schreiben eindeutig vor, dass Guthaben innerhalb einer kurzen Frist (zwei Wochen bzw. unverzüglich) ausgezahlt werden muss. Es sei denn, das Guthaben wird unmittelbar mit dem Abschlag im nächsten Monat verrechnet. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch das Guthaben entstanden ist, also z. B. durch einen Bonus oder tatsächlichen Minder-Verbrauch.
Bleibt die Überweisung des Guthabens aus, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Das Guthaben auf die Abschläge des laufenden Jahres verrechnen, indem Sie etwa jeden Monat weniger überwiesen wird oder in den nächsten Monaten einfach weniger gezahlt wird.
- Oder den Versorger auffordern, das Geld auszuzahlen.
Einen Musterbrief als Vorlage können Sie hier kostenlos herunterladen.