Großveranstaltungen waren bis in den Sommer hinein nicht möglich. Gutscheine für bereits gekaufte Tickets, die noch nicht eingelöst wurden, können bald ausgezahlt werden.

Wegen der Corona-Krise waren Großveranstaltungen in Deutschland bis Ende des Sommers nicht möglich. Für bereits gekaufte Tickets durften die Veranstalter – nach einer Entscheidung von Bundesrat und Bundestag – Gutscheine ausstellen und waren so nicht gezwungen, Geld zurückzuzahlen.
Die Verbraucherzentralen hatte diese Regelung kritisieren: Verbraucher können gerne Gutscheine akzeptieren, um besonders hart von der Krise getroffene Anbieter und Künstler zu unterstützen. Das sollte aber auf freiwilliger Basis geschehen.

Das Gesetz galt rückwirkend für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden, konkret wurden genannt: Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Lesungen, Filmvorführungen oder Sportwettkämpfe. Als Freizeiteinrichtungen waren Museen, Freizeitparks, Tierparks, Schwimmbäder oder Sportstudios aufgeführt.

Anfang 2022 gibt es Geld zurück

Schon im Frühjahr 2020 wurde aber beschlossen, dass die Gutscheinlösung nur bis Ende 2021 praktiziert wird. Haben Kundinnen und Kunden den Gutschein bis dahin noch nicht eingelöst, können sie ab dem 1. Januar 2022 die Auszahlung des entsprechenden Betrages verlangen.
Natürlich können betroffene Personen auch weiterhin den Wert der Gutschrift für den Kauf von Eintrittskarten verwenden. Für Events, die 2020 abgesagt werden mussten, ist das bis 31.12.2023 möglich, für solche, die 2021 nicht stattfinden konnten, läuft die Frist bis zum 31.12.2024.