Manche können den ersehnten Ruhestand kaum erwarten. Andere möchten sich noch nicht ganz aus der Arbeitswelt verabschieden. Wie viel Sie dazuverdienen dürfen, wenn Sie regulär in Rente gehen - und was für den Vorruhestand gilt:
Das gilt für die Zuverdienstgrenze
- Ist die Regelaltersgrenze überschritten, können gesetzlich Versicherte so viel dazuverdienen, wie sie wollen. Der Rentenbetrag ändert sich dadurch nicht. Sie können aber freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sodass sich ihre Rente erhöht.
- Wer über die Regelaltersgrenze weiterarbeitet, also die Rentenzahlungen erst später in Anspruch nimmt, bekommt in dieser Zeit jeden Monat einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Natürlich erhöht sich die Rente zusätzlich durch die laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung.
- Beim vorgezogenen Ruhestand gab es bisher im Rahmen der „Flexi-Rente“ einen jährlichen Freibetrag von 6.300 Euro. Gehälter darüber wurden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Für das Jahr 2020 wurde im Zuge der Corona-Krise diese Grenze angehoben, siehe unten folgend. Ab 2021 sollen die alten Regelungen wieder gelten.
Besonderheit: Renten-Geschenk zur Corona-Zeit
Im Corona-Sozialpakt ist ein riesiges Geschenk versteckt für alle, die bald in Rente gehen: Die Hinzuverdienstgrenze wurde deutlich angehoben. Das heißt:
Tausende können Rente und (!) Gehalt gleichzeitig erhalten!
Außerdem ist neben der neuen Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro pro Jahr im Sozialstaatspakt zur Corona-Krise auch der Hinzuverdienstdeckel gestrichen worden: Wer bisher über der alten Hinzuverdienstgrenze lag, bekam praktisch den vollen, darüber liegenden Betrag bei der Rente gekürzt. Das ist jetzt ebenfalls nicht mehr der Fall – nun werden nur noch 40% pauschal angerechnet. In Summe führt das dazu, dass selbst Gutverdiener viele Zehntausend Euro mehr haben können, wenn sie das neue Gesetz nutzen.