Wenn Eltern älter werden, wünschen sie sich meist, dass sich jemand anderes um Geld, Finanzen, Steuer und Versicherung kümmert. Aber was dürfen Kinder dann? Auf viele Kinder kommt zu, dass ihre betagten Eltern den Überblick über Finanzen und Versicherungen verlieren.
Rechnungen werden entweder gar nicht oder sogar doppelt bezahlt, mehrfach Sterbegeld-Versicherungen abgeschlossen und genau können Arztgespräche und Diagnosen auch nicht mehr erklärt werden. Daniela Hubloher, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Hessen, kennt solche Fälle zur Genüge: „Es ist für Kinder sehr schwer, die richtige Balance zu finden, wenn man den Eindruck hat oder sieht, dass hochbetagte Eltern mit finanziellen oder rechtlichen Dingen überfordert sind.“ Ihr Rat:
„Frühzeitig über Vollmachten klären, dass man sich kümmert, wenn Eltern damit nicht mehr zurechtkommen.“
Doch wie geht man genau vor? Daniela Hubloher: „Am besten immer Schritt für Schritt vorgehen, um sich frühzeitig einen genauen Überblick zu verschaffen.“ Dazu gehört zuerst, Dokumente und Unterlagen zu sichten: Wo befinden sich eigentlich die Finanzunterlagen der Eltern? Welche Unterlagen gibt es? Am besten dies gemeinsam mit den Eltern machen, um zu signalisieren, dass man helfen, aber nicht „entmündigen“ möchte. Zu Beginn reicht es, wenn die Eltern Ordner mit den wichtigsten Unterlagen anlegen und Kinder im Ernstfall darauf zugreifen können.
Wer sich genauer kümmern möchte, sollte sich Details anschauen:
- Welche Einnahmen gibt es?
- Welche Ausgaben?
- Was wird wann überwiesen?
- Welche Rücklagen sind vorhanden?
- Was für Renten und Sparverträge?
Die Erfahrung zeigt, dass viele ältere Menschen zuerst bei lang laufenden Verpflichtungen die Übersicht verlieren.
Um frühzeitig auf Probleme im Erbfall zu erkennen, sollten Kinder dann auch Grundbuch-Einträge, Kredite oder ähnliche längerfristige Rechte und Verpflichtungen prüfen. Oft ist beispielsweise eine Grundschuld für eine Bank, Bausparkasse oder Versicherung noch im Grundbuch eingetragen, obwohl der Kredit längst getilgt ist. Wird dies noch zu Lebzeiten ausgetragen, erleichtert dies später den Erbfall.
Und dann kommt der schwierigste Teil – das Entscheiden, was die Eltern noch benötigen und was womöglich gekündigt werden kann. Solange die Eltern fit sind, sollte man ihnen dabei helfen und nicht eigenmächtig vorgehen. Gekündigt werden können z.B. Vereinsmitgliedschaften, die nicht mehr wahrgenommen werden, so wie einige Versicherungen.
Wichtig ist, dass Kinder beratend zur Seite stehen, dass aber die Eltern die entsprechenden Briefe unterschreiben und damit das Gefühl haben, Herr des Verfahrens zu sein.
Sollte dies nicht mehr der Fall sein, helfen Vollmachten. Diese sind zwingend und notwendig. Denn oft wird übersehen, dass selbst die nächsten Angehörigen nicht automatisch eine Person vertreten dürfen, die nicht mehr in der Lage ist, Angelegenheiten zu ordnen.
Welche Vollmachten sollten Kinder haben?
Vorsorgevollmacht
Am wichtigsten ist die Vorsorgevollmacht. Sie ist begrenzt auf Not-Situationen, z.B. nach OP, Schlaganfall oder Demenz. Sie berechtigt eine Person, alle oder bestimmte Aufgaben zu erledigen. Sie sollte rechtzeitig ausgestellt werden. Das Dokument ist nur gültig, wenn die Eltern es im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte verfasst und unterschrieben haben. Nur dann können Kinder für die Eltern entscheiden. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, bestellen Gerichte gesetzliche Betreuer. Setzen Eltern ihre Kinder als Vertreter ein, umgehen sie dies.
Wichtig: Vorsorgevollmachten, die sich auch auf Vermögensgeschäfte beziehen, sollte man notariell beglaubigen lassen. Teilweise erkennen Banken auch notarielle Vorsorgevollmachten nicht an, sondern verlangen Kontovollmacht auf bankeigenen Formularen inklusive einer Unterschriftenprüfung. Deshalb auch diese Dinge frühzeitig klären.
Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen und finanziellen Dinge. Damit kann man Vater und/oder Mutter in allen Angelegenheiten vertreten.
Kontovollmacht
Mit einer Kontovollmacht räumt man einer oder mehreren Personen ein, über ein bestimmtes oder über alle Bankkonten zu verfügen. Banken haben dafür eigene Formulare.