Für alle, mit mindestens 50% Grad der Behinderung, ist die Rente mit 63 meist die bessere Wahl.

Wer schwerbehindert ist, sollte mit 63 nicht die spezielle Rente wählen, sondern die neue, normale Rente mit 63. Diese ist für alle mit mindestens GdB 50 viel attraktiver (Stand 2014). Denn:

Wer GdB 50 hat, kann auch bereits mit gut 60 Jahren die Rente für Schwerbehinderte beantragen:

  • Für jeden Monat, den man diese Rente vor dem offiziellen Beginn beantragt, werden 0,3 % Rentenabschlag berechnet.
  • Der maximale Abschlag beträgt 10,8 %.
  • Die maßgebliche Altersgrenze steigt für alle an, die ab Januar 1952 geboren sind.

Die Rentenkasse sollte eigentlich von sich aus prüfen, ob für Schwerbehinderte die übliche Altersrente für Schwerbehinderte oder aber die neue Rente mit 63 ohne Abschläge besser ist. Da dies nicht immer der Fall ist, sollten alle, die einen GdB von mindestens 50 haben, selbst prüfen, welche Rente am Ende für  sie jeweils besser ist – das heißt mit weniger Abschlag und einem früheren Rentenbeginn.