Um eigene Vorteile bei der Rente nutzen zu können, muss man wissen zu welchem Zeitpunkt man den richtigen Brief an die Rentenkasse sendet. Die wichtigsten haben unsere plus-Experten für Sie zusammengestellt.
1. Widerspruch einlegen
Ob Rente, Reha oder Versicherungszeiten – jede wichtige Entscheidung der Rentenkasse ergeht per Bescheid. Ist man damit nicht einverstanden, unbedingt innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen! Die Rentenkasse prüft dann die eingereichten Unterlagen und erlässt Widerspruchsbescheid.
2. Verpasste Frist nachholen
Wer eine Frist verpasst, kann mit diesem Brief das „Wiedereinsetzen in den vorigen Stand“ erreichen. Die Rentenkasse prüft und gewährt eine neue Frist. Die neue Frist kann nur mit diesem Brief beantragt werde, automatisch gewährt die Rentenkasse diese Möglichkeit nicht.
Hier finden Sie den Musterbrief, um eine neue Frist zu beantragen.
3. Rentenantrag stellen und 4. Versicherungskonto klären
Ob wegen Alter oder Erwerbsminderung – eine Rente erhält man nie automatisch, sondern nur, wenn man sie beantragt. Bei Alters- und Frührenten mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn, selbst wenn noch Unterlagen fehlen. Rechtzeitig das Versicherungskonto klären, dann verkürzt sich das Bearbeiten des Antrags deutlich.
5. Reha beantragen
Jeder Arbeitnehmer hat alle vier Jahre Anspruch auf eine Reha-Maßnahme, um die Arbeitskraft möglichst lange zu erhalten. Der Antrag kann nach Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgen. Die Rentenkasse teilt per Bescheid Ort und Zeitraum der Reha mit und legt einen Behandlungsplan fest.
Hier finden Sie den Musterbrief, um eine Reha zu beantragen.
6. Zeiten nachmelden
Bis unmittelbar vor Rentenbeginn können Zeiten nachgemeldet werden, die in den bisherigen Versicherungsverläufen fehlen. Immer Arbeitsverträge, Abrechnungen oder Belege für die Pflegezeit von Angehörigen usw. beilegen. Die Rentenkasse prüft und sendet einen neuen Bescheid sowie einen neuen Versicherungsverlauf.