Fast automatisch kreuzen Ehepaare, auch aus Gewohnheit, die gemeinsame Veranlagung bei der Steuer an. Doch gerade kurz vor der Rente kann genau dies falsch sein. Wie Sie Tausende Euro Steuern sparen können:

Normalerweise macht ein Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung. Doch es gibt kurz vor der Rente viele Situationen, bei denen sollten Paare die getrennte Veranlagung wählen, weil sie viel Geld sparen können. Das Besondere: Ob getrennt veranlagt werden soll, kann jedes Jahr neu entschieden werden.

13 Millionen Paare geben eine gemeinsame Steuererklärung ab, nur 500 000 eine getrennte. Doch es gibt gerade kurz vor der Rente zahlreiche Situationen, bei denen auch als Ehepaar die getrennte Veranlagung viel günstiger ist. Wenn auch sonst der Splitting-Tarif, also die gemeinsame Veranlagung, durchaus das Beste für Paare ist: Wenn sich bei einem Partner das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr deutlich verändert hat, kann die getrennte Veranlagung Sinn machen.

Hier lohnt es sich, dass Ehepaare ihre getrennte steuerliche Veranlagung prüfen:

  • Ein Ehepartner ist Arbeitnehmer, der andere selbstständig und bei diesem werden die Vorsorgeaufwendungen gekürzt.
  • Ein Ehepartner ist selbstständig und hat einen Verlust aus der Selbstständigkeit.
  • Beide Ehepartner haben ähnlich hohe Einkünfte und für beide gibt es die Möglichkeit, bestimmte Höchstbeträge (z. B. Vorsorgeaufwendungen) zu nutzen.
  • Ein Ehepartner hat steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Einkünfte aus einem Nicht-EU-Staat) und der andere relativ niedrige Einkünfte.
  • Ein Partner hat einmal außerordentliche Einkünfte (Abfindung, Erbschaft).
  • Beide Partner sind in Rente und haben Nebeneinkünfte und jedem wird bei der einzelnen Veranlagung ein Härteausgleich gewährt.
  • Ein Partner ist kirchensteuerpflichtig und der andere nicht und dieser hätte bei Zusammenveranlagung ein besonderes Kirchgeld zu zahlen.
  • Bei der Zusammenveranlagung wird die Grenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage überschritten.