Weil der Schutz vor Covid-19 etwa sechs Monate nach der zweiten Impfung nachlässt, braucht es den Booster. Was sich durch die dritte Spritze ändert und warum der QR-Code wichtiger wird.

Kein Test mehr für Dritt-Gemipfte

Menschen, die bereits ihre Booster-Impfung bekommen haben, müssen sich in 2G-Plus-Bereichen nicht mehr testen lassen. Das haben die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder am 13. Dezember 2021 beschlossen. Dadurch entfällt für Dreifach-Geimpfte der Schnelltest, der ansonsten für den Zugang zu Museen, Kulturveranstaltungen oder Sport in Innenräumen nötig wäre. Die Erleichterung gilt ab dem 15. Tag nach der dritten Impfdosis. Aber auch hier gelten unterschiedliche Regeln in den Bundesländern, Bayern etwa verzichtet auf diese zweiwöchige Frist.

Eine Ausnahme: In Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen sich auch Personen mit Auffrischimpfung weiterhin zusätzlich testen lassen.

Nachweis mit QR-Code

Der gelbe Impfausweis in Papierform ist weiterhin gültig, genügt aber in manchen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg) ab sofort nicht mehr zum Nachweis für Restaurantaufenthalte, Friseurbesuch, usw. Hier ist ein QR-Code erforderlich. Diesen kann man in der Apotheke unter Vorlage des gelben Impfpasses erhalten, in ausgedruckter Form. Ein Smartphone ist also nach wie vor nicht nötig. Wo Sie für den digitalen Nachweis eine Apotheke in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie auf der Seite mein-apothekenmanager.de.

Zweitimpfung gilt nur noch neun Monate

Nachdem das Robert-Koch-Institut (RKI) vor zwei Wochen beschlossen hatte, dass positiv Getestete nur noch drei Monate lang als genesen gelten, haben die Gesundheitsminister am Montag, 31. Januar 2022, verfügt, dass ab 1. Februar 2022 eine zweite Impfung nur noch 270 Tage lang für Schutz sorgt. Ohne eine dritte Spritze (Booster) gilt man nach Ablauf dieser neun Monate wieder als umgeimpft, auch das digitale Impfzertifikat verliert nun ohne Drittimpfung automatisch nach 270 Tage seine Gültigkeit.

Diese Regelung gilt bereits in vielen europäischen Nachbarländern und beeinflusst so auch das Reisen dorthin. So ist etwa für die Einreise nach Österreich ab sofort ein PCR-Nachweis nötig für alle Personen, die nicht geboostert sind.

Genesen + zweifach geimpft = geboostert?

Laut RKI gilt eine Erkrankung nicht als Booster: „Personen, die nach COVID-19-Impfung – unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen – eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach der Infektion eine Auffrischimpfung erhalten“. Gesundheitsminister Lauterbach sagte dazu auf der Bundespressekonferenz am 28. Januar 2022 außerdem, dass durch eine Infektion keine so hohe Immunität erreicht würde wie durch eine Immunisierung mittels einer Impfung. Deshalb ist die Booster-Dosis auch für Genesene nötig.

Allerdings gelten in den Bundesländern verschiedene Verordnungen, vor allem, was die 2G-Plus-Regel angeht. Um die Gastronomie oder eine Kulturveranstaltung zu besuchen, sollte man sich vorher genau über die Bestimmungen vor Ort informieren.
(Stand 01.02.2022)

5 Kommentare

  1. Ich hatte nach der 2. Impfung einen Impfdurchbruch und mich infiziert. Jetzt gelte ich als genesen und darf erst in einigen Monaten geboostert werden. Zählt die Genesung auch als „Booster“?

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    • Liebe Frau Rowedder,

      hier die Einschätzung swa Gesundheits-Experten Arne Weinberg von der Verbraucherzentrale NRW: „Der gestrige Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sieht einen Wegfall der Testpflicht lediglich für Personen vor, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Geimpfte mit Impfdurchbrüchen kommen daher – Stand jetzt – nicht in Genuss dieser Regelung.“

      Es kann natürlich immer sein, dass es noch Änderungen gibt.
      Herzliche Grüße

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    • Ich war im Oktober 2020 an Corona erkrankt.Hatte dann ein halbes Jahr später mein 1.Impfung und im Dezember 2021 meine 2.Impfung (beide Biontech),Frage:gelte ich als geboostert?

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      • Guten Tag und danke für Ihre Nachfrage. Laut RKI gilt eine Erkrankung nicht als Booster („Personen, die nach COVID-19-Impfung – unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen – eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten“), Gesundheitsminister Lauterbach sagte auch vergangener Woche auf einer Pressekonferenz, dass durch eine Infektion keine so hohe Immunität erreicht würde wie durch eine Immunisierung mittels einer Impfung, weshalb die Booster-Dosis nötig ist.
        Auch in den EU-Verordnungen ist nicht festgelegt, dass eine Genesung einer Booster-Impfung gleichgestellt wird. Allerdings gelten in den Bundesländern verschiedene Verordnungen, vor allem, was die 2G-Plus-Regel angeht. Da müssten Sie sich bitte jeweils vor Ort informieren.
        Herzliche Grüße aus der Redaktion

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    • Nein bitte 3 Monate nach der Infektion nochmal impfen lassen, dann gilt es als geboostert

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