Ab dem 11. Oktober 2021 gibt es keine bundesweiten kostenlosen Corona-Tests mehr. Was jetzt gilt, wenn man Symptome hat oder ein Schnelltest positiv war.

Nina Zeller

Geimpfte und von Covid-19 Genesene müssen sich nicht testen lassen, um ins Kino zu gehen oder eine Sportveranstaltung zu besuchen. Trotzdem kann ein Test nötig sein, etwa bei Symptomen, Kontakt zu einer infizierten Person oder beim Start einer Reha-Maßnahme. Aber wer zahlt, wenn es ab dem 11. Oktober 2021 keine kostenlosen Tests mehr geben soll? Das haben wir Arne Weinberg, Experte für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., gefragt.

Wer bekommt auch nach dem 11. Oktober 2021 einen kostenlosen Corona-Test?

WEINBERG: Neben den in der Coronavirus-Testverordnung vorgesehenen Gratis-Testungen – etwa vor der Aufnahme in eine Reha-Klinik oder für Kontaktperson einer/eines positiv Getesteten – dürfen sich weiterhin kostenlos testen lassen:

  • Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können,
  • Kinder unter 12
  • und Personen, die einen negativen Test benötigt, um eine Quarantäne zu beenden.
  • Für Schwangere und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren gilt zudem noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021. So lange können diese Personengruppen sich kostenlos testen lassen.

Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss im Testzentrum eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bei Minderjährigen reicht der Ausweis bzw. ein anderer Altersnachweis.

„Bekomme ich einen kostenlosen Test, wenn ich Symptome habe?“

WEINBERG: Ja. Wenn der Hausarzt oder die Hausärztin zur Abklärung der Symptome einen Corona-Test veranlasst, handelt es sich um eine Kassenleistung.

Besteht beim Hausarzt grundsätzlich die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen?

WEINBERG: Nur, wenn der Hausarzt aufgrund von Symptomen, eines bevorstehenden Krankenhausaufenthaltes oder ähnlichem eine Testung für medizinisch erforderlich hält. Eine allgemeine kostenlose Bürgertestung bei Menschen ohne Symptome ist ab dem 11. Oktober auch in Hausarztpraxen nicht mehr möglich.

Ein Selbsttest daheim ist auch weiterhin nicht gültig als Nachweis, oder?

WEINBERG: Nein, in aller Regel nicht. Ausnahme: überwachte Antigen-Tests zur Eigenanwendung. Diese werden zum Beispiel in Pflegeheimen angeboten.

Ist schon klar, wie teuer die Schnelltests mit Nachweis werden?

WEINBERG: Derzeit variieren die Preise für Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro. Auf unsere Anfrage hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass die Kosten für die Tests ab dem 11. Oktober „nicht konkretisierbar“ seien.

Wo kann man sich kostenpflichtig testen lassen? Viele Testzentren schließen jetzt…

WEINBERG: Weiterhin werden in teilnehmenden Apotheken, Arztpraxen oder Testzentren kostenpflichtige Tests angeboten. Mitunter auch in Fitnessstudios oder bei ambulanten Pflegediensten. Viele Länder und Kommunen bieten hierzu im Internet Infos an, wo man eine Testmöglichkeit in der Nähe findet.

„Mein Schnelltest war positiv. Muss ich den PCR-Test trotzdem zahlen?“

WEINBERG: Nein. Wenn das Testzentrum den PCR-Test nicht unmittelbar nach dem Schnelltest selbst anbietet, sollte man einen Termin bei der Hausärztin machen, um dort einen PCR-Test zu erhalten.

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